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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet über Betriebsratswahl: Briefwahl bei Homeoffice und Kurzarbeit
In einem Grundsatzurteil vom 23. Oktober 2024 (Az. 7 ABR 34/23 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu den Modalitäten der Briefwahl bei der Betriebsratswahl Stellung genommen. Diese Entscheidung dreht sich um die Frage, ob die unaufgeforderte Versendung von Briefwahlunterlagen an Arbeitnehmer, die wegen Homeoffice oder Kurzarbeit abwesend sind, mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist. Hintergrund des Falls Die kontroverse Entscheidung stammt aus einem Rechtsstreit, der die Betriebsratswahl im Volkswagen-Stammwerk in Wolfsburg betrifft. Die Wahl, die vom 14. bis 18. März 2022 stattfand, fiel in eine Phase, in der viele Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiteten oder in Kurzarbeit waren. Der Wahlvorstand entschloss sich dafür, unaufgefordert Briefwahlunterlagen an ca. 59.000 ... weiter lesen
Arbeitsrecht Minimaler Gehaltsüberschuss für außertarifliche Angestellte rechtens: Bundesarbeitsgerichtsentscheidung setzt klare Grenzen
In einem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Oktober 2024 wurde festgestellt, dass bereits ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung ausreicht, um den Status als außertariflicher Angestellter zu rechtfertigen (Az. 5 AZR 82/24 ). Diese Entscheidung hat wichtige Implikationen für die Arbeitsrechtpraxis und unterstreicht die Bedeutung der Tarifautonomie. Hintergrund des Falls Der Fall betraf einen Entwicklungsingenieur, der seit 2013 bei einem Unternehmen angestellt war und dessen Gehalt als " außertariflich " eingestuft wurde. Seine Vergütung von 8.212 Euro monatlich lag nur minimal über der höchsten tariflichen Vergütung von 8.210,64 Euro, die für eine 40-Stunden-Woche galt. Der Kläger, ein IG Metall-Mitglied, forderte einen Vergütungsabstand von mindestens ... weiter lesen
Sozialrecht LSG NRW: Berufsausbildungsbeihilfe nur bei eigenem Haushalt
Das Landessozialgericht NRW (Az. L 20 AL 196/22 ) entschied, dass Berufsausbildungsbeihilfe nur bei eigenständigem Haushalt gewährt wird. Gemeinsames Wohnen mit der Mutter Der Kläger, Jahrgang 1996, lebte mit seiner Mutter, die SGB II-Leistungen bezog, in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Bornheim. 2017 schloss er mit ihr einen Untermietvertrag, um ein möbliertes Schlafzimmer für 384,50 Euro monatlich zu mieten. Die Vereinbarung umfasste die Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller und Haushaltsgegenständen wie Herd, Kühlschrank und Waschmaschine. Nach seiner Tätigkeit als Rettungssanitäter begann er 2021 eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. Die Agentur für Arbeit Düsseldorf verweigerte ihm daraufhin Berufsausbildungsbeihilfe. Sowohl das Sozialgericht Köln als auch das Landessozialgericht ... weiter lesen
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