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Rechtsanwalt Torsten Kossyk bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und bringt Ruhe in schwierige Verhandlungen, hier in der Kanzlei.
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Jetzt Profil anlegenDas Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 44 O 16944/23 ) eine bedeutende Entscheidung im Bereich des Online-Coachings getroffen. Eine Plattformbetreiberin, die ohne die erforderliche Zulassung Kurse zur Kryptowährung anbot, muss einer Kundin 1.500 Euro zurückerstatten. Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag zwischen der Kundin und der Anbieterin nichtig ist, da die Plattformbetreiberin gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen hat. Bedeutung des Fernunterrichtsschutzgesetzes für Online-Coaching Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt die Zulassungspflicht für Bildungsangebote, die hauptsächlich über das Internet erfolgen. Der Gesetzgeber sieht hierin eine Notwendigkeit, um Verbraucher vor unseriösen oder qualitativ minderwertigen Angeboten zu...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24 ) entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Arbeitgeber Ziele verspätet vorgibt und diese somit ihre Anreizfunktion verlieren. Verspätete Zielvorgabe durch Arbeitgeber Der Kläger war bis zum 30. November 2019 in leitender Position bei der Beklagten tätig. Laut Arbeitsvertrag hatte er Anspruch auf eine variable Vergütung, deren Höhe von der Erreichung festgelegter Ziele abhing. Eine Betriebsvereinbarung sah vor, dass die Zielvorgaben jährlich bis zum 1. März mit einem Anteil von 70 % an Unternehmenszielen und 30 % an individuellen Zielen festgelegt werden müssen. Dennoch informierte die Beklagte die Führungskräfte erst am 26. September 2019 über einen angenommenen...
weiter lesenDie Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2024 (AZ 5 StR 588/24) zur Neubewertung eines Tötungsdelikts wirft zentrale Fragen zur Unterscheidung zwischen einer Affekttat und einer geplanten Tat auf. Das LG Zwickau hatte Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat eingestuft, da dieser zuvor einen sexuellen Missbrauch zugegeben hatte. Der BGH bemängelte jedoch, dass das Gericht Hinweise auf eine mögliche Planung der Tat nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Selbstjustiz vs. Tat im Affekt: Hintergrund des Falls Im Jahr 1999 wurde der Angeklagte als 15-Jähriger von seinem Fußballtrainer sexuell missbraucht . Jahre später, nach einer intensiven Suche nach Informationen über seinen Peiniger, konfrontierte er diesen mit den Vorwürfen. Der ehemalige Trainer gestand den Missbrauch und...
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