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Günther Lüth
74321 Bietigheim-Bissingen
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Die Bedeutung des Erbrechts für die Personen- und Vermögensvorsorge
Das Erbrecht umfasst die Vorsorge für Personen und Vermögen. Es wird oft mit dem Tod einer Person und den daraus resultierenden Streitigkeiten in Verbindung gebracht. Allerdings liegt die eigentliche Aufgabe des Erbrechts nicht darin, Streitfälle zu lösen, sondern bereits zu Lebzeiten streitvermeidende Regelungen zu finden, die Sicherheit bis zum Tod und darüber hinaus bieten.
Als Fachanwälte stehen wir Privatpersonen und Unternehmen bei allen Fragen zur Vermögens- und Nachfolgeplanung zur Seite. Wir entwickeln rechtssichere Lösungen für die Zukunft. Im Falle eines Streits setzen wir die Interessen unserer Mandanten durch. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht und lassen Sie sich in allen erbrechtlichen Angelegenheiten von uns beraten.
Spezialisierung der Kanzlei:
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Nachfolgeregelungen
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Gesellschaftsrecht
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Testamentsvollstreckung
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Internationales Erbrecht
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Steuerrecht
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Vorsorgevollmacht
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