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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Günther Werner

Dittenheber & Werner Rechtsanwälte
Westenriederstr. 51
80331 München
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Über mich
Dittenheber & Werner Rechtsanwälte
Dittenheber & Werner Rechtsanwälte

Inhaber der Kanzlei Dittenheber & Werner
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Jahrgang 1962
  • seit 1994 Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
  • 1994-1996 in mittelgroßer Kanzlei in Kronach (Oberfranken)
  • 1996-2001 in mittelgroßer Kanzlei in München/Schwabing
  • Seit Anfang 2001 in Sozietät mit Rechtsanwalt Christian Dittenheber
  • Seit November 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit Anfang 2004 Alleininhaber der Kanzlei
Dittenheber & Werner Rechtsanwälte

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltsverein)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
  • Mitglied im VdAA (Verband deutscher ArbeitsrechtAnwälte)
  • Verbandsanwalt des BVfK (Bundesverband freier KFZ-Händler)
  • Mitglied bei Business Network International BNI München

Kanzlei Impressum

Impressum

Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Gemäß dem Telemediengesetz (TMG) sind wir dazu verpflichtet, sowohl auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen, als auch auf die für uns zuständige Rechtsanwaltskammer:

Rechtsanwaltskammer am
OLG München
Tal 33
80333 München

Tel.: 089/5329440
Fax: 089/53294428
rak.muenchen@datevnet.de

Staat der Zulassung
Bundesrepublik Deutschland

Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Gem. § 6 Nr. 5b TDG sind die Anwälte der Kanzlei als Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

DL-InfoV
Als Rechtsanwälte sind wir aufgrund des § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Gerne stellen wir Ihnen die insoweit notwendigen Informationen auf Anfrage zur Verfügung.

Herausgeber
Dittenheber & Werner Rechtsanwälte
Anwaltskanzlei
Inh. Günther Werner
Altheimer Eck 2
80331 München

Tel.: 0 89 - 54 34 48 30
Fax: 0 89 - 54 34 48 33
kanzlei@fragwerner.de
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Hinweispflicht nach der ODR Verordnung
Die Verordnung sieht die Einrichtung einer Onlinestreitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Onlineeinkäufen vor. Dazu steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. Die OS-Plattform können Sie unter folgneden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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