Typische Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken Im Bankrecht gibt es zahlreiche Konfliktpunkte, die zwischen Verbrauchern und Banken zu Streitigkeiten führen können. Typische Auseinandersetzungen sind unter anderem: Kreditverträge Schwierigkeiten bei der Rückzahlung Falsche Beratung bei der Kreditbeantragung Kontoführungsgebühren Unklare Preisgestaltungen Unberechtigte Abbuchungen Anlageberatung Falsche Empfehlungen durch Berater Verlust von Anlagekapital durch unseriöse Produkte Widerrufsrecht Unklare Widerrufsbelehrungen Fristen und deren Wirksamkeit Verbraucher sollten sich der häufigsten Konfliktpotentiale bewusst sein, um im Streitfall besser gewappnet zu sein und ...
WeiterlesenGuido Busko
Die Rechtsanwaltskanzlei Busko wurde bereits im Jahr 1995 eröffnet. Rechtsanwalt Guido Busko ist vornehmlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt sein Schwerpunkt im Bereich des Anlegerschutzes und des Bankrechts. Er verfügt über fundiertes, ausgewiesenes Fachwissen und über langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.
Darüber hinaus ist er seit über zwanzig Jahren in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Markenrecht tätig. In diesen Rechtsgebieten hilft er insbesondere nach Abmahnungen und auch bei Markenanmeldungen.
Spezialisierungen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Prüfung von Kapitalanlagemodellen
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Anbieter von Kapitalanlagemodellen, Banken, Vermittlern & Anlageberatern
- Gerichtliche & außergerichtliche Abwehr & Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechts nach verlustreichen Anlagegeschäften
- Prüfung sowie Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang von Schneeballsystemen
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken
- Prüfung sowie Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen gegen Banken nach unberechtigter Kündigung eines Sparvertrages oder Pishing-Angriffen
- Prüfung sowie Durchsetzung von Widerrufsmöglichkeiten von Darlehensverträgen, Leasingverträgen & sonstigen Finanzierungsverträgen
Wettbewerbsrecht & Markenrecht
- Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen
- Gerichtliche & außergerichtliche Abwehr & Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen
- Umfassende Hilfe nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
- Hilfe bei der Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Produktnamens oder einer Bezeichnung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Hilfe bei der Überprüfung und-/oder Eintragung einer Bezeichnung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Hilfe bei der Prüfung und/oder Eintragung einer Bezeichnung als Unionsmarke
- Umfassende Hilfe nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Kanzlei Guido Busko
Rechtsanwalt Guido Busko
Steinerne Furt 78
86167 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)821/7477103
Fax: +49 (0) 821/5699902
office@rabusko.com
Ust ID: DE178077883
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Tal 33, 80331 München
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit Europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.03.2000
Diese Vorschriften sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): https://www.brak.de im Volltext abgedruckt.
Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung:
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstr. 53
80530 München
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Kreditkartenbetrug KG Berlin Beschluss vom 04.09.2024 Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.09.2024 (Az: 4 U 79/23) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Banken automatisierte Kontrollsysteme bereitstellen müssen, um für Karteninhaber untypische Transaktionen zu verhindern. In dem Beschluss des Gerichts ist diesbezüglich angegeben: „Insoweit muss der Kartenemittent für eine algorithmische, automatisierte Transaktionsüberwachung sorgen, die es ihm ermöglicht, auffällige, für den Karteninhaber untypische Transaktionen (hinsichtlich der Summe, des Landes etc.) zu erkennen. Vom Zahlungsdienstleister wird erwartet, bereits auffällige Zahlungsaufträge zu erkennen, um auf diese Weise frühzeitig die Ausführung verdächtiger Zahlungen zu ...
WeiterlesenPflichten der Banken bei der Kreditvergabe Die Pflichten der Banken im Kreditwesen sind vielfältig und umfassen unter anderem die sorgfältige Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Gemäß § 505a BGB sind die Banken dazu verpflichtet, die Bonität des Kreditnehmers vor der Gewährung eines Kredits zu prüfen. Dies umfasst die Analyse von Einkommen, Vermögen, bestehenden Verbindlichkeiten sowie anderen relevanten wirtschaftlichen Faktoren. Darüber hinaus sind Banken gesetzlich verpflichtet, die Verbraucher angemessen zu informieren. Dies betrifft insbesondere die Risikowarnungen bei der Vergabe von Krediten. Banken müssen ihre Kunden über die möglichen Risiken eines Kredits aufklären, insbesondere wenn es sich um Kredite mit variablen ...
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