Schlüsselfaktoren einer fehlerhaften Beratung Eine fehlerhafte Beratung kann auf verschiedenen Ebene stattfinden. Zunächst ist die Informationsvermittlung durch die Bank entscheidend. Es ist Pflicht des Beraters, alle relevanten Informationen über das Produkt zu erläutern, einschließlich Risiken, Gebühren und potenzieller Erträge. Fehlende oder falsche Informationen führen häufig zu einer fehlerhaften Entscheidungsgrundlage durch den Verbraucher. Des Weiteren ist die persönliche Eignung des Beratungsangebots entscheidend. Jeder Verbraucher hat individuelle Bedürfnisse, Risikobereitschaften und finanzielle Hintergründe. Wenn ein Berater diese Faktoren nicht adäquat berücksichtigt und Empfehlungen abgibt, die nicht zur finanziellen Situation des ...
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Guido Busko





Die Rechtsanwaltskanzlei Busko wurde bereits im Jahr 1995 eröffnet. Rechtsanwalt Guido Busko ist vornehmlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt sein Schwerpunkt im Bereich des Anlegerschutzes und des Bankrechts. Er verfügt über fundiertes, ausgewiesenes Fachwissen und über langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.
Darüber hinaus ist er seit über zwanzig Jahren in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Markenrecht tätig. In diesen Rechtsgebieten hilft er insbesondere nach Abmahnungen und auch bei Markenanmeldungen.
Spezialisierungen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Prüfung von Kapitalanlagemodellen
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Anbieter von Kapitalanlagemodellen, Banken, Vermittlern & Anlageberatern
- Gerichtliche & außergerichtliche Abwehr & Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechts nach verlustreichen Anlagegeschäften
- Prüfung sowie Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang von Schneeballsystemen
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken
- Prüfung sowie Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen gegen Banken nach unberechtigter Kündigung eines Sparvertrages oder Pishing-Angriffen
- Prüfung sowie Durchsetzung von Widerrufsmöglichkeiten von Darlehensverträgen, Leasingverträgen & sonstigen Finanzierungsverträgen
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken / Kreditkartenunternehmen bei unautorisierten Abbuchung ( Pishing, Quishing...)
Wettbewerbsrecht & Markenrecht
- Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen
- Gerichtliche & außergerichtliche Abwehr & Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen
- Umfassende Hilfe nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
- Hilfe bei der Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Produktnamens oder einer Bezeichnung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Hilfe bei der Überprüfung und-/oder Eintragung einer Bezeichnung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Hilfe bei der Prüfung und/oder Eintragung einer Bezeichnung als Unionsmarke
- Umfassende Hilfe nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Kanzlei Guido Busko
Rechtsanwalt Guido Busko
Steinerne Furt 78
86167 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)821/7477103
Fax: +49 (0) 821/5699902
office@rabusko.com
Ust ID: DE178077883
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Tal 33, 80331 München
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit Europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.03.2000
Diese Vorschriften sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): https://www.brak.de im Volltext abgedruckt.
Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung:
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstr. 53
80530 München
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
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(3 Bewertungen) • 18.06.2026 • Guido Busko
Beratungspflichten im Überblick Die Beratungspflichten der Banken leiten sich aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ab. Insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellen klare Anforderungen an die Informations- und Beratungspflichten von Banken. Zu diesen Pflichten gehört, dass Banken ihre Kunden umfassend über die finanziellen Produkte informieren müssen, die sie anbieten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die persönlichen Umstände des Kunden, wie dessen Erfahrungen, Kenntnisse und finanzielle Verhältnisse, zu berücksichtigen. Die Beratungspflichten sind in zwei Hauptbereiche unterteilt: die Aufklärungspflicht und die Empfehlungspflicht . Banken müssen ihre Kunden über alle wesentlichen Aspekte eines ...
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Die Firma Pfando ( Pfando´s cash & drive GmbH ) bietet seit Jahren Kunden / Kundinnen, welche kurzfristig Geld benötigen, „Sale-and-rent-back“ – Lösungen an. Pfando kauft hierbei den Kunden / Kundinnen Ihr Fahrzeug ab und vermietet ihnen dieses sodann für eine monatlich zu zahlende Miete. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können die Kunden / Kundinnen dann Ihr Fahrzeug zurück ersteigern. Nachdem der BGH bereits mit Urteil vom 16.11.2022 (VIII ZR 436/21) die seinerzeit von Pfando verwendeten Verträge als sittenwidrig angesehen hatte, hat das OLG München mit Urteil vom 25.2.2026 (Az. 32 U 1815/25) auch den im Jahr 2024 verwendeten Kaufvertrag sowie den im gleichen Jahr verwendeten Mietvertrag für sittenwidrig erklärt. Das Gericht hat ...
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