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Medizinrecht
Zahnarzt muss über Nachbesserungsbedürftigkeit hinweisen
Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten Zahnarzt aus Bielefeld im Dezember 2007 im Oberkiefer eine Brücke eingliedern. Am Kronenrand wies diese eine Stufe zu den natürlichen Zähnen auf, so dass die Kronenränder abstanden. Diese Situation beseitigte der Beklagte bei der letzten Behandlung des Klägers im Januar 2008 nicht. Unter Hinweis auf Beschwerden wegen der Brückenkonstruktion suchte der...weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gericht untersagt Bank Abzocke bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen
Inwieweit dürfen Banken bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten über die Vorfälligkeitsentschädigung hinaus weitere Gebühren kassieren? Das OLG Frankfurt setzt dem klare Grenzen.
Wenn Kunden vorzeitig ein Darlehen kündigen, hat das für die Bank einen Nachteil. Sie kann dafür weniger Zinsen verlangen. Von daher sehen die AGB der Banken hier - zumindest bei Krediten im Immobilienbereich - häufig einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vor.
Vorliegend ging allerdings eine Bank noch weiter. Sie sah in einer Klausel vor, dass der Kunde außerdem noch eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 300 Euro zahlen sollte. Hiergegen wendeten sich Verbraucherschützer und mahnten...weiter lesen
Arbeitsrecht
Hin und Her des Arbeitgebers macht Kündigung unwirksam
Chemnitz (jur). Arbeitgeber müssen sich entscheiden, ob sie einen Arbeitnehmer noch benötigen oder nicht. Nach mehrfachem Hin und Her kann eine Kündigung treuwidrig und daher unwirksam sein, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz mit einem am Montag, 27. August 2012, veröffentlichten Urteil vom 24. Mai 2012 entschied (Az.: 1 Sa 661/11). Es gab damit der Kündigungsschutzklage eines Krankenpflegers recht. In einer Klinik in Sachsen hatte er 1998 zunächst seine Ausbildung beendet und war danach auf eine Vollzeitstelle in der Intensivstation übernommen worden. Am 11. Februar 2011 teilte ihm die Klinikleitung mit, er müsse mit seiner Kündigung zum 31. März rechnen. Der Krankenpfleger schaute sich um und fand zeitlich passend eine neue Stelle zum 1. April 2011. Er...weiter lesen