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Frau Rechtsanwältin Kristine Juretschke führt Ihr Mandat engagiert und zuverlässig aus und verschafft Ihnen rechtliches Gehör, in diesem Ort.
Hauptstraße 92 , 63512 Hainburg
Kompetente Betreuung in anspruchsvollen Situationen stellt Ihnen Rechtsanwalt Günther Böhn mit einem lösungsorientierten Ansatz aus seiner Kanzlei in Hainburg.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 ( Az. III ZR 61/24 klargestellt: Die 24-Monats-Frist für Verträge darf nicht einfach durch frühe Verlängerungen ausgehebelt werden! Diese Entwicklung bringt für Kunden einen erhöhten Schutz, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung von Telekommunikationsverträgen. Anbieter sind nun verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen sorgfältiger zu gestalten, wodurch die Sicherheit für Nutzer deutlich verbessert wird. Das 24-Monats-Limit gilt ab sofort! Die wichtigste Info zur Begrenzung Telekommunikationsverträge Der BGH stellt klar: Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt auch für Verlängerungen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verlängerung. Anbieter dürfen nicht suggerieren, die neue Laufzeit starte erst nach Ablauf des alten Vertrags....
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Das Landgericht Kiel hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2025 ( Az. 15 O 28/24 ) erkannt, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ für ein veganes Ersatzprodukt zulässig ist. Dieses Urteil ist mehr als nur ein Sieg für einen kleinen Spirituosenhersteller: Es setzt ein beachtenswertes Zeichen für die Lebensmittelkennzeichnung von Alternativprodukten in Deutschland, klärt die Grenzen des Bezeichnungsschutzes traditioneller Lebensmittel und gibt dem Schutz von Verbrauchern vor Täuschung den Vorrang. Der Streitfall um den Likör ohne Ei: Lebensmittelkennzeichnung am Pranger Ein Hersteller eines veganen, auf Sojabasis hergestellten Likörs bewarb sein Produkt mit der Angabe „Likör ohne Ei“ . Ein Schutzverband der Spirituosen-Industrie sah darin eine unzulässige Anspielung auf die geschützte...
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