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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
München (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der ... weiter lesen
Steuerrecht
Steuertipps für Senioren und Rentner
Sofern Personen in ein bestimmtes Alter kommen und nicht mehr erwerbstätig sind, gibt es vor allem steuerrechtliche viele Möglichkeiten für Senioren und Rentner um das Leben leichter zu gestalten. So existieren in Deutschland einige Tipps und Tricks im Steuerrecht.
Steuererklärung – muss das sein?
Nach § 25 EStG muss eine Steuererklärung einmal im Jahr beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Pflicht trifft grundsätzlich auch Rentner.
„Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.“
In einigen Situation besteht jedoch die Möglichkeit sich ... weiter lesen
Medizinrecht
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Ärztepfusch: Wie verhalten Sie sich bei Behandlungsfehlern?
Patienten können schnell ein Opfer von Ärztepfusch werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie neben Beispielen für Behandlungsfehler, wie Sie sich dagegen wehren können.
Kommt es zu einem Behandlungsfehler durch einen Arzt, kommt ein Anspruch des Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertraglicher Haftung gem. § 280 BGB in Verbindung mit § 630a BGB in Betracht. Darüber hinaus können sich diese Ansprüche auch aus Deliktsrecht nach § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 in Verbindung mit dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz – wie z.B. Körperverletzung nach § 223 StGB bzw. fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB ergeben.
Erfolgt der Behandlungsfehler in einem Krankenhaus, kommt normalerweise gegenüber dem Träger ... weiter lesen