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Jetzt Profil anlegenDas Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25. März 2025 eine zentrale Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas für unzulässig erklärt. Die Formulierung "klimaneutral bis 2050" sei irreführend, da sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck vermittle, das Ziel werde ausschließlich durch Emissionsvermeidung erreicht. Tatsächlich umfasst die Strategie auch Kompensationsmaßnahmen. Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis an Unternehmen, bei Klimaneutral-Werbung größtmögliche Transparenz zu schaffen. Warum das Adidas-Urteil zur Klimaneutral-Werbung ein Weckruf für Werbetreibende ist Die Entscheidung ( Az. 3 HK O 6524/24 ) betrifft nicht nur Adidas. Sie betrifft die gesamte Werbebranche . Nachhaltigkeitsversprechen sind ein sensibler Bereich, in dem rechtliche, kommunikative und ethische...
weiter lesenWer sich ehrenamtlich in einem gemeinnützig geführten Museum engagiert und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschied am 23. Januar 2025, dass es sich bei der Zahlung nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung für eine ideelle Tätigkeit. Klare Linie zur Sozialversicherung bei Ehrenamt Die Entscheidung des LSG Hessen ( Az.: L 1 BA 64/23 ) bringt insbesondere für gemeinnützige Organisa tionen und ehrenamtlich Engagierte mehr Rechtssicherheit. Im konkreten Fall hatte ein Verein für seine Museumshelferinnen und -helfer pauschal 5 Euro pro Stunde gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte die Zahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung und forderte rund...
weiter lesenMit seinem Urteil vom 25. März 2025 hat das Landgericht München eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die farbliche Gestaltung eines Cola-Mix-Getränks kann ein geschütztes Kennzeichen im Sinne des Markenrechts darstellen. Konkret erkannte das Gericht die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“ der Paulaner Brauerei als Herkunftshinweis an. Dieses Urteil hat Bedeutung über den konkreten Rechtsstreit hinaus und sendet ein klares Signal an Unternehmen, die visuelle Gestaltungselemente zur Markenbildung nutzen. Farbgestaltung und Markenrecht: Mehr als nur Design Im Verfahren „Spezi gegen Brauerlimo“ (Az. 33 O 14937/23 ) untersagte das Landgericht einer konkurrierenden Brauerei die Verwendung einer Farbgestaltung , die der markenrechtlich geschützten Gestaltung der Klägerin ähnelte . Entscheidend dabei war, dass es...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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