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Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Thomas Seifert (Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) im Ort Wernigerode.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Handelsrecht Gesellschaftsrecht Wernigerode
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar.
Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks , den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB).
Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht ( auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten ), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) wandeln, wenn der verfolgte Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, vgl. § 105 HGB.
1. Vorteile eine GbR ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden GbR-Gesellschafters.
1. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft als Auslöser für den Abfindungsanspruch
Wer aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausscheidet, dem steht nach dem Gesetz ein Abfindungsanspruch zu.
Die Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters können u. a. sein:
Tod eines Gesellschafters,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters,
Kündigung durch den Gesellschafter selbst,
Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss,
im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gründe wie z. B. das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze etc.
Als Kompensation für den Verlust des Gesellschaftsanteils und der Gesellschafterstellung sieht das Gesetz einen unabdingbaren Abfindungsanspruch vor (vgl. ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Gesellschafters.
1. Die Gesellschafter als Inhaber der GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
Die Gesellschafter sind die "Inhaber" der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt).
Der von den Gesellschaftern gehaltene Geschäftsanteil vermittelt die Mitgliedschaft an der GmbH, welche wiederum über die Gesellschafterliste beim Registergericht publiziert wird.
Die Gesellschafterliste führt nach außen quasi den Nachweis über die Gesellschafterstellung .
Als Mitglieder und Anteilseigner der GmbH obliegen den Gesellschaftern besondere Pflichten ggü. der Gesellschaft als auch ggü. den Mitgesellschaftern. Im Gegenzug verbürgt ein Gesellschaftsanteil auch entsprechende Rechte und Berechtigungen.
2. Pflichten von Gesellschaftern einer GmbH / UG ... weiter lesen