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Wer in einer Asylklage auf weitere Aufklärung durch das Gericht hofft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass nach einer Niederlage alles noch einmal überprüft wird. Besonders riskant ist es, in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge zu stellen und später zu rügen, das Gericht habe zu wenig gefragt oder ermittelt. Für Asylbewerber und ihre Prozessbevollmächtigten ist die Entscheidung wichtig, weil sie die Grenzen einer Gehörsrüge deutlich macht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Ein behaupteter Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht genügt im Asylzulassungsverfahren nicht als schwerer Verfahrensmangel nach § 138 VwGO. Eine...
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Wer in einer Prüfung behauptet, abgegebene Lösungsseiten seien später verloren gegangen, riskiert ein Beweisproblem. Viele Prüflinge könnten glauben, ein eigener Seitenvermerk auf dem Bewertungsbogen sichere sie ausreichend ab. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt nun klar: Ein solcher Vermerk beweist nicht automatisch, dass die angegebene Zahl an Seiten tatsächlich abgegeben wurde. Betroffen sind vor allem Studierende und Prüflinge, die eine Klausurbewertung wegen angeblich fehlender Seiten angreifen wollen. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Prüfling konnte nicht ausreichend darlegen, dass zwei behauptete Lösungsseiten bei der Prüfungsbehörde verloren gegangen waren. Ein eigener Vermerk wie „Seitenzahl...
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Wer als Mitglied eines Stadtrats gegen eine aus seiner Sicht verletzte Mitwirkungsposition vor Gericht zieht, schaut oft erst später auf die Kostenfrage. Gerade dann wird der Streitwert wichtig, weil er die Gerichtsgebühren beeinflusst. Viele könnten annehmen, dass ein neuer Streitwertkatalog automatisch auch ältere Verfahren verteuert. In einem saarländischen Kommunalverfassungsstreit stellte das Gericht nun klar: Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Klageerhebung . Betroffen sind vor allem kommunale Mandatsträger, Gemeinden und Verfahrensbeteiligte in kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Der Fall zeigt, dass spätere Änderungen von Streitwertempfehlungen nicht ohne Weiteres auf bereits anhängige Verfahren durchschlagen. Das Wichtigste in Kürze Der Streitwert für das erstinstanzliche...
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