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Frau Rechtsanwältin Anita Grotegeers führt Ihr rechtliches Mandat engagiert und zuverlässig aus und entschärft kritische Verhandlungssituationen, in unseren Räumlichkeiten.
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Herr Rechtsanwalt Manfred Grabbe berät Sie juristisch fachlich versiert und setzt Ihr gutes Recht durch, hier in der Kanzlei.
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Das Arbeitsgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2026 ( Az. 2 Ca 628/25 ) erkannt, dass eine Bewerbung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn objektive Umstände belegen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Stelle geht, sondern vorrangig um Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Das Gericht wies die Klage eines sogenannten AGG-Hoppers vollständig ab und setzte den Streitwert auf 45.000 Euro fest. Rechtlicher Rahmen: AGG und Schutz schwerbehinderter Menschen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Diskriminierung im Einstellungsverfahren. Schwerbehinderte Menschen können nach § 15 AGG Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn sie ohne sachlichen Grund abgelehnt werden. Zusätzlich verpflichtet § 164 SGB IX Arbeitgeber zu besonderen Prüf- und...
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2026 ( Az. I ZR 106/25 ) erkannt, dass der Jugendschutz im Versandhandel auch ungefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten erfasst. Wer solche Produkte ohne wirksame Altersverifikation anbietet oder versendet, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und begeht zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung. Das Urteil trifft den gesamten Online-Handel mit E-Zigaretten-Zubehör. Der Fall: Eine Testbestellung enthüllt eine Schutzlücke Die Klägerin, selbst im Handel mit E-Zigaretten und Zubehör tätig, ließ bei der Beklagten testweise einen ungefüllten Ersatztank bestellen. Das Produkt war über die Plattform Amazon erhältlich. Weder beim Bestellvorgang noch bei der Auslieferung durch die Post wurde das Alter des Bestellers oder des Empfängers...
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23. März 2026 ( Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 ) erkannt, dass Privatpersonen von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen können, den Verkauf von Verbrennern vor den durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu beenden. Damit scheiterte die Klimaklage gegen Autohersteller in letzter Instanz — mit weitreichenden Folgen für die rechtliche Einordnung unternehmerischer Klimaverantwortung. Was die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich durchsetzen wollte Die Kläger, drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), verlangten von BMW und Mercedes-Benz, den Verkauf neuer Pkw mit Verbrennungsmotor spätestens ab November 2030 zu unterlassen — sofern diese beim Betrieb Treibhausgase ausstoßen. Die Kläger machten geltend, die Hersteller...
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