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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Baurecht und Architektenrecht
Wiederaufbau eines Campingplatzes an der Ahr nur mit Baugenehmigung
Koblenz (jur). Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. Mit einem am Dienstag, 12. September 2023, bekanntgegebenen Urteil hat dies das Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Campingplatz im Landkreis Ahrweiler entschieden (Az.: 1 K 172/23.KO)
Der Campingplatz lag direkt an der Ahr und wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstört. Zwei Gebäude waren zwar nur beschädigt, vom Gelände der Stellplatzflächen wurde aber der gesamte Oberboden weggeschwemmt.
Der Betreiber meint , weil der Campingplatz unter Bestandsschutz gestanden habe, könne er ihn ohne Formalitäten wieder aufbauen. Der Landkreis forderte dagegen eine Baugenehmigung.
Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Koblenz ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Schufa-Eintrag löschen – Anleitung wie Sie richtig vorgehen inkl. Musterbrief
Negative Eintragungen in der eigenen Schufa haben nicht selten unangenehme Konsequenzen. Plötzlich verweigern Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags oder Mobilfunkunternehmen den neuen Handytarif. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jedoch seinen Schufa-Eintrag löschen lassen. Die Voraussetzungen, wann ein Eintrag in die Schufa gelöscht werden kann, samt Musterbrief und Handlungsempfehlungen sind im Folgenden umfangreich dargestellt.
Wann können Schufa-Einträge gelöscht werden?
Die Schufa ist eine Auskunftsdatei, die wirtschaftliche Daten von Privatpersonen sammelt . Diese Daten erhält sie von vielen Partnerunternehmen wie Banken, Versicherungen oder Handelsunternehmen. Vor Vertragsabschlüssen können diese Unternehmen Privatpersonen, mit denen sie Verträge abschließen wollen, in der Schufa ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Kommunales Klebeverbot rechtmäßig
Würzburg (jur). Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg für rechtmäßig befunden, die es der Gruppe „Letzte Generation“ und anderen Klimaaktivisten bei unangemeldeten Kundgebungen untersagt, sich auf Fahrbahnen anzukleben. Damit beuge die Stadt „einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ vor, erklärte das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag, 8. September 2023, veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: W 5 S 23.1243).
Mit der Allgemeinverfügung vom 7. August 2023 hatte es die Stadt der „Letzte Generation“ und anderen Protestgruppierungen untersagt, für nicht angemeldete Versammlungen Straßen – mit Ausnahme kurzzeitiger Straßenquerungen – zu nutzen und sich auf Fahrbahnen anzukleben, festzuketten, festzubinden oder ... weiter lesen