Pressecker Str. 3 , 95233 Helmbrechts
Hochwertige Rechtsservices stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Bernhard Widholz mit ausgereiften Strategien direkt bei uns in der Kanzlei.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2026 ( Az. VI ZR 335/24 ) erkannt, dass Betroffene bei einem Corona-Impfschaden leichter Auskunft vom Hersteller verlangen können. Der BGH senkte die Anforderungen des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Damit ist erstmals eine höchstrichterliche Klärung dieser Fragen erfolgt — mit Leitbildwirkung für zahlreiche Parallelverfahren. Haftung nach dem Arzneimittelgesetz Nach § 84 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet ein Pharmahersteller verschuldensunabhängig , wenn ein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Schäden verursacht, die über ein medizinisch vertretbares Maß hinausgehen. Gleiches gilt, wenn die Produktinformation nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprach....
weiter lesen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25.02.2026, Az. 3 LD 10/24 ) verschärfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.07.2024, Az. 9 A 5/23) und erkannte auf Aberkennung des Ruhegehalts. Beamter tritt Gefangenen – Dienstbezüge gekürzt Gegenstand des Verfahrens war ein Beamter des niedersächsischen Justizvollzugs, der im Jahr 2023 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Grundlage waren die Feststellungen des Strafgerichts, die auch im Disziplinarverfahren bindend sind. Der Vorfall ereignete sich im November 2021 innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Inhaftierten wurde dieser von mehreren Beamten überwältigt, zu Boden gebracht...
weiter lesen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 23. März 2026 (Az.: L 16 KR 1/26 ) entschieden, dass eine Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Identität eines Hinweisgebers bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch offenzulegen. Krankengeld, Nebenjob und anonymer Hinweis – Gericht entscheidet Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Mannes, der im Jahr 2018 über einen Zeitraum von acht Monaten arbeitsunfähig gemeldet war und währenddessen Krankengeld in Höhe von etwa 17.000 Euro von seiner Krankenkasse erhielt. Einige Jahre später, konkret drei Jahre nach dem Bezug der Leistungen, erhielt die Krankenkasse einen Hinweis, wonach der Betroffene während seiner attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgegangen sein soll. Im Rahmen einer anschließenden...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!