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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Bewerberin darf gegenüber Arbeitgeber Schwangerschaft verschweigen
Eine Bewerberin braucht bei der Einstellung auch dann nicht auf eine Schwangerschaft hinzuweisen, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung eingestellt wird.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt suchte ein Arbeitgeber eine Schwangerschaftsvertretung für etwa zwei Jahre. Nachdem er eine Frau eingestellt hatte, teilte diese ihm nach wenigen Wochen mit, dass sie schwanger ist.
Der Chef war darüber sauer und fühlte sich hintergangen. Er berief sich auf arglistige Täuschung beim Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages und erklärte die Anfechtung. Besonders erbost machte ihn, dass er gerade eine Schwangerschaftsvertretung für eine auegefallene Arbeitnehmerin gesucht hatte und jetzt vom Regen in die Traufe gefallen war. Die Arbeitnehmerin sah das jedoch anders und klagte gegen die Anfechtung des...weiter lesen
Strafrecht
Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 26 jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen durch das Landgericht Bonn im Schuldspruch bestätigt, die Freiheitsstrafe von sechs Jahren jedoch aufgehoben.
Zugrunde lagen Geschehnisse während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der Partei "Pro NRW" am 5. Mai 2012 in Bonn-Lannesdorf. Bei dieser Kundgebung wurden demonstrativ sog. "Mohamed-Karikaturen" des dänischen Zeichners Kurt Westergaard gezeigt. Eine größere Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten, zu denen der Angeklagte zählte, versuchte daraufhin, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen,...weiter lesen
Verwaltungsrecht
Keine Militaria-Artikel mit NS-Bezug auf Internationaler Waffenbörse
Ansbach (jur). Die Internationale Waffenbörse in Nürnberg muss auf den Verkauf von Militaria-Artikeln mit NS-Bezug verzichten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem am Donnerstag, 11. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss eine entsprechende Auflage der Stadt Nürnberg bestätigt und den Antrag der Veranstalterin auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (Az.: AN 4 S 13.00697).
Bei einem Handel mit solchen Gegenständen direkt am früheren „Reichsparteitags“-Gelände der NSDAP würde „der Eindruck einer Verharmlosung oder Tolerierung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstehen“, so die Richter in ihrem Beschluss vom 9. April 2013. Die „Internationale Waffenbörse Nürnberg“ soll vom 12. April bis 14. April 2013 stattfinden.
Die...weiter lesen