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Verantwortungsvolle Rechtsfragen bearbeitet Rechtsanwältin Elisabeth Eckert direkt in Hennigsdorf.
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Komplexe rechtliche Anliegen klärt Rechtsanwältin Ria Schneller direkt in Hennigsdorf.
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Wer eine erlaubnispflichtige Spielhalle betreibt, kann sich nach einem behördlichen Widerruf nicht allein darauf verlassen, später offene Steuern zu zahlen. Entscheidend ist, ob die Erlaubnis wieder wirksam ist oder neu erteilt wurde. Für Betreiber ist das praktisch wichtig, weil eine Schließungsverfügung nicht einfach dadurch erledigt ist, dass Rückstände nachträglich beglichen werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Eilverfahren deutlich gemacht, dass nachträgliche Umstände regelmäßig in ein neues Erteilungsverfahren gehören. Das Wichtigste in Kürze Das Eilverfahren wurde eingestellt , weil die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Die Antragstellerin muss die Kosten beider Instanzen tragen, weil ihr Antrag nach Einschätzung des Gerichts...
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Wer in einer Asylklage auf weitere Aufklärung durch das Gericht hofft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass nach einer Niederlage alles noch einmal überprüft wird. Besonders riskant ist es, in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge zu stellen und später zu rügen, das Gericht habe zu wenig gefragt oder ermittelt. Für Asylbewerber und ihre Prozessbevollmächtigten ist die Entscheidung wichtig, weil sie die Grenzen einer Gehörsrüge deutlich macht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Ein behaupteter Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht genügt im Asylzulassungsverfahren nicht als schwerer Verfahrensmangel nach § 138 VwGO. Eine...
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Wer in einer Prüfung behauptet, abgegebene Lösungsseiten seien später verloren gegangen, riskiert ein Beweisproblem. Viele Prüflinge könnten glauben, ein eigener Seitenvermerk auf dem Bewertungsbogen sichere sie ausreichend ab. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt nun klar: Ein solcher Vermerk beweist nicht automatisch, dass die angegebene Zahl an Seiten tatsächlich abgegeben wurde. Betroffen sind vor allem Studierende und Prüflinge, die eine Klausurbewertung wegen angeblich fehlender Seiten angreifen wollen. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Prüfling konnte nicht ausreichend darlegen, dass zwei behauptete Lösungsseiten bei der Prüfungsbehörde verloren gegangen waren. Ein eigener Vermerk wie „Seitenzahl...
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