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Rechtsanwältin Katrin Schubach setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein und verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht, an diesem Ort.
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Jetzt Profil anlegenDas Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 C 8.24 ) hat entschieden, dass eine Verletzung bei einer privaten Uhrreparatur im Dienstzimmer mit einem Klappmesser nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das Urteil vom 13. März 2025 stellt klar: Der Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht dienstlichen Zweck widerspricht den Interessen des Dienstherrn. Verletzung bei inoffizieller Reparaturarbeit Der Kläger, ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Polizeivollzugsbeamter des Saarlands, meldete im April 2019 einen vermeintlichen Dienstunfall. Er hatte beim Betreten seines Büros bemerkt, dass die normalerweise über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank lag. Dabei fiel ihm eine verbogene Batteriefeder und eine unsachgemäß eingesetzte Batterie auf. In Eigeninitiative beschloss er, den...
weiter lesenDas Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 15. Januar 2024 (Az.: 3 SLa 156/24) klargestellt, dass eine unternehmerische Entscheidung, die auf außerbetrieblichen Umständen (Wegfall eines Großauftrages) beruht und zu einer dauerhaften Reduzierung des Arbeitskräftebedarfs führt, ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darstellen kann. Rechtlicher Rahmen der betriebsbedingten Kündigung Voraussetzungen nach dem KSchG Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt , wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Dabei muss die unternehmerische Entscheidung zu einer dauerhaften Reduzierung des Arbeitskräftebedarfs führen. Dies...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (2 AZR 275/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Eine Probezeit, die der gesamten Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Schutz von Arbeitnehmern. Dauer der Probezeit: Die rechtlichen Grundlagen und das Urteil im Detail Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge nicht so ausgestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen . Das BAG entschied, dass eine Probezeit nicht die gesamte Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags umfassen darf, es sei denn, es liegen besondere Umstände...
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