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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Resturlaub am Jahresende: wann verfallen nicht genommene Urlaubstage?
Arbeitnehmer stellen sich häufig die Frage, was mit dem Resturlaub am Jahresende passiert, wenn nicht alle Urlaubstage bis zum Jahresende genommen werden. Grundsätzlich dient der Urlaub innerhalb des Jahres dazu, den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht zu befreien, damit er sich erholen kann. In einigen Situationen kann es jedoch vorkommen, dass aus bestimmten Gründen die Gewährung des Urlaubes nicht möglich gewesen ist. Dann kommt die Frage auf, ob der Urlaub mit in das Folgejahr übernommen werden kann.
Verfällt der Resturlaub am Jahresende?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 10.7.2012 – Az.: 9 AZR 11/11) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr befristet und verfällt immer dann, wenn der Urlaub bis zum Jahresende nicht gewährt und...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Großvermieter können ausstehende Mietzahlungen selbst anmahnen
Dortmund (jur). Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen, wie das Amtsgericht Dortmund in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 8. August 2012 entschied (Az.: 425 C 6285/12). Damit pfiff das Amtsgericht ein Wohnungsunternehmen zurück, das bundesweit insgesamt über 150.000 Wohnungen vermietet, davon allein 17.000 in Dortmund. 2011 gründete das Unternehmen ein „Inkassoinstitut" als Tochtergesellschaft, um säumige Mieter „zu unterstützen". Im Streitfall sollte diese Unterstützung freilich 45 Euro kosten. Der Mieter hatte eine Heizkostennachzahlung von 175,70 Euro nicht rechtzeitig beglichen. Zwei Abbuchungsversuche...weiter lesen
Steuerrecht
Grenzpendler: trotz hoher Kapitalerträge Zusammenveranlagung
Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 22.1.2014 (4 K 2001/13) entschieden.
Der Kläger verdiente im Streitjahr 2009 ca. 140.000 € Arbeitslohn in Deutschland. Außerdem bezog er hier eine Dividende in etwa derselben Höhe. Den Antrag auf Zusammenveranlagung mit seiner ebenfalls in Belgien wohnenden Ehefrau lehnte das Finanzamt ab. Es rechnete die Dividende unter Hinweis auf das deutsch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen den belgischen Einkünften zu. Damit versteuere der Kläger weniger als 90 % seiner Einkünfte in Deutschland, was eine...weiter lesen