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Vertrauensvolle rechtliche Beratung bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Rainer Scharfenberg durch eine moderne Kanzleistruktur hier vor Ort und in der Umgebung.
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Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich bearbeitet Rechtsanwalt Dirk Jaeschke mit seinem Büro in Hilpoltstein.
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Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 25. November 2025 ( Az. 21 U 200/24 ) erkannt, dass vermeintliche Subunternehmerverträge am Bau nichtig sind, wenn sie faktisch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe darstellen. Dies hat weitreichende Folgen für die Vergütung. Werden lediglich Arbeitskräfte nach Weisung des Auftraggebers ohne konkreten Werkerfolg bereitgestellt, greift das gesetzliche Verbot, was vertragliche Zahlungsansprüche vollständig entfallen lässt. Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe In der Baupraxis ist die Grenze zwischen einem zulässigen Werkvertrag und einer unzulässigen Personalgestellung oft fließend. Ein echter Werkvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass ein Unternehmen die Herstellung eines konkreten Werks...
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Die Digitalisierung hat das Kreditgeschäft tiefgreifend verändert. Vertragsabschlüsse erfolgen zunehmend vollständig online, Kreditentscheidungen werden automatisiert getroffen, und Zusagen werden in Sekunden erteilt. Diese Entwicklung wirft im rechtsrelevanten Raum eine zentrale Frage auf: Wie und inwieweit lassen sich klassische Regeln des Vertragsrechts auf digitale Kreditabschlüsse übertragen – und wo ergeben sich rechtlich relevante Besonderheiten? Gerade im Bereich der Online-Sofortkredite treffen automatisierte Prozesse auf juristische Rahmenbedingungen von Angebot, Annahme und Bindungswirkung. Für die juristische Praxis ist es daher unerlässlich, die Schnittstellen zwischen allgemeinem Zivilrecht, Verbraucherkreditrecht und digitaler Vertragspraxis sauber zu bestimmen und zu ermitteln, an welchen Stellen die...
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 2025 ( Az. I-20 U 38/25 ) erkannt, dass die Eurowings GmbH bei Online-Flugbuchungen nicht in der bisherigen Form mit einer CO2-Kompensation werben darf. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt für das Thema Greenwashing in der Werbung. Sie verdeutlicht, dass selbst sachlich richtige Angaben unzulässig sein können, wenn sie bei Verbrauchern eine Fehlvorstellung über die tatsächliche Klimawirkung einer Dienstleistung hervorrufen. Der Fall Eurowings: Warum Fakten allein nicht ausreichen Im Kern des Verfahrens stand die Praxis der Fluggesellschaft, Kunden gegen einen Aufpreis eine Kompensation der CO2-Emissionen anzubieten. Die Werbung suggerierte, dass die Reise dadurch nachhaltiger oder gar neutral gestaltet werde. Das Gericht...
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