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Unübersichtliche Rechtsfälle klärt Rechtsanwältin Birte Schmitz-Krumme mit dem Kanzleisitz in Holm.
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Jetzt Profil anlegenDas (BAG) hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 ( Az.: 1 AZR 33/24 ) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Damit hat das Gericht die Grenzen der digitalen Kommunikation im Arbeitsumfeld und die Reichweite der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG klarer definiert. Der Hintergrund des Rechtsstreits über digitales Zugangsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb Die klagende Gewerkschaft forderte vom beklagten Unternehmen, das weltweit im Bereich der Sportartikelproduktion tätig ist, die Herausgabe der betrieblichen E-Mail-Adressen der rund 5.400 Mitarbeiter. Ziel war es, über dieses Kommunikationsmittel gezielt Werbung für eine...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 284/24 ) entschied, dass eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelbar ist, wenn Umstände vorliegen, die bei gesamthafter Betrachtung ernste Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen. Streit um Krankschreibung: Arbeitgeber verweigert Lohnzahlung Der Kläger war seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten tätig und verdiente zuletzt 3.612,94 Euro brutto monatlich. In der Vergangenheit reichte er mehrfach Krankschreibungen direkt nach Urlaubszeiten ein. Im Jahr 2022 hielt er sich vom 22. August bis 9. September in Tunesien auf. Kurz vor Urlaubsende informierte er seinen Arbeitgeber per E-Mail über eine bis 30. September 2022 attestierte Arbeitsunfähigkeit. Die Krankschreibung eines tunesischen Arztes vom 7....
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main hat am 21.01.2025 entschieden, dass der Discounter Lidl seine sogenannte Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen darf. Während Wettbewerber Aldi Süd kürzlich eine gerichtliche Niederlage hinnehmen und den Verkauf seiner eigenen Schokoladenmarke mit Dubai-Branding einstellen musste, kam das Frankfurter Gericht in einem ähnlichen Fall zu einem anderen Ergebnis. Dieses Urteil hat weitreichende wirtschaftliche Folgen und zeigt die komplexen juristischen Feinheiten des Marken- und Wettbewerbsrechts auf. Unterschiedliche Urteile zu Dubai-Schokolade der Discounter Das aktuelle Urteil des LG Frankfurt ( Az. 2-06 O 18/25 ) wirft Fragen auf, warum das Gericht im Fall von Lidl anders entschieden hat als in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi Süd. In beiden Fällen ging es um...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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