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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung vom 29. September 2025 ( Az. 4 U 191/25 ) die Grenzen der Meinungsfreiheit bei Dienstleistungsbewertungen neu abgesteckt. Eine Kanzlei scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, eine scharfe negative Online-Bewertung eines Ex-Mandanten löschen zu lassen. Das Urteil verdeutlicht, dass selbst überspitzte Kritik an der gewerblichen Tätigkeit durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt wird. Diese Abgrenzung hat für alle Unternehmer hohe rechtliche Bedeutung. Negative Online-Bewertungen: Werturteil oder Tatsachenbehauptung? Der juristische Kern liegt in der Unterscheidung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung . Letztere kann objektiv auf ihre Wahrheit überprüft werden, wohingegen ein Werturteil subjektiv ist und eine Meinung ausdrückt....
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Durch die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Mai 2025 ( Az. 1 AZR 120/24 ) wird die Schutzwürdigkeit individuell erworbener Ansprüche aus betrieblicher Übung bekräftigt . Demzufolge können derartige vertragliche Ansprüche, die aus der Gewährung einer bezahlten Frühstückspause resultieren, nicht mittels einer Betriebsvereinbarung einseitig eliminiert werden. Die Jurisprudenz hebt den Primat der Individualvereinbarung hervor, insbesondere bei der gleichzeitigen Geltung der tariflichen Regelungssperre gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG. Bezahlte Pausen vs. Konkretisierung der betrieblichen Regelungsgrenzen Obwohl die Betriebsvereinbarung die Absicht hatte, die über viele Jahre gewährte bezahlte Frühstückspause zu streichen, hat die richterliche Feststellung des Bundesarbeitsgerichts...
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.10.2025, Az. L 21 U 47/23 ) entschied, dass ein Softwareentwickler, der sich bei einem Sprung aus dem Fenster nach der Explosion von E-Roller-Akkus verletzte, keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der Vorfall stelle keinen Arbeitsunfall dar, da kein innerer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice bestand. Explosion von E-Roller-Akkus im Homeoffice Der Kläger arbeitete als Softwareentwickler und nutzte das Wohnzimmer seiner Berliner Wohnung als Homeoffice. Im Januar 2021 befand er sich während einer laufenden Telefonkonferenz, als Rauch in den Raum eindrang. Er öffnete die Tür zum Flur, um die Ursache zu ermitteln. In diesem Moment explodierten zwei Akkus seines E-Rollers, die er neben der Wohnungstür...
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