Rechtsanwälte können seit dem Jahr 2000 Fachanwalt für Insolvenz werden. Die Chance haben viele genutzt. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es im gesamten Bundesgebiet mittlerweile 1.261 Fachanwälte für Insolvenzrecht. 207 Anwälte davon sind Frauen. Die Fachanwaltschaft Insolvenzrecht verzeichnet ein durchschnittliches jährliches Wachstum von ungefähr 100 Rechtsanwälten.
Das deutsche Insolvenzrecht enthält zahlreiche Vorschriften, die Personen oder Gesellschaften vor lebenslanger Überschuldung schützen sollen. Das Rechtsgebiet ist in der Insolvenzordnung geregelt, die vornehmlich das Insolvenzverfahren organisiert. Ziel des Insolvenzrechts ist es, einen scheinbar interessengerechten Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern zu finden.
Ein Rechtsanwalt muss für den Fachanwaltstitel einen Fachanwaltslehrgang besuchen und praktische Nachweise erbringen. Der Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht vermittelt in erster Linie den materiellen Teil des Insolvenzrechts und das prozessuale Insolvenzverfahrensrecht. Daneben sind auch wichtige betriebswirtschaftliche Grundlagen Bestandteil des Lehrgangs. Zu diesen Grundlagen gehören vor allem das Rechnungswesen und das Controlling einer Gesellschaft. Der Kurs dient dazu, dass der Rechtsanwalt bei insolvenzrechtlichen Problemen in der Lage ist, eine juristische Lösung zu erkennen und zu erarbeiten.
Wie bereits angedeutet, reicht der Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht nicht für den Fachanwaltstitel aus. Gemäß § 5g) der Fachanwaltsordnung muss der Rechtsanwalt mindestens 60 Fälle im Insolvenzrecht bearbeitet haben. Dazu kommen weitere 5 Fälle, die zu einer Verfahrenseröffnung geführt haben. Durch diese praktischen Nachweise soll sichergestellt werden, dass die theoretischen Kenntnisse vom Rechtsanwalt in die Praxis umgesetzt werden können.
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Wer in einem Eilverfahren scheitert, kann nicht schon deshalb eine neue Prüfung erzwingen, weil er die Entscheidung weiterhin für falsch hält. Eine Anhörungsrüge hilft nur, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Für Beteiligte in zivilrechtlichen und insolvenzrechtlich geprägten Streitigkeiten ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Nach einer erfolglosen Beschwerde sind die Korrekturmöglichkeiten eng begrenzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung eines Antragstellers zurückgewiesen. Das Wichtigste in Kürze Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers zurückgewiesen. Nach § 321a ZPO reicht es nicht, eine...
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Denjenigen, der glaubt, mit der Sicherungsübereignung oder Bestellung einer Grundschuld oder gar der Bezahlung von Forderungen durch einen insolvenzgefährdeten Schuldner sein Geld zu retten, belehrt später der Insolvenzverwalter oft eines Besseren: Dieser ficht meist diese Geschäfte an und fordert die Rückgabe von Sicherheiten und Zahlungen. Insolvenzanfechtungen setzen Anfechtungsgründe voraus Doch kann der Insolvenzverwalter nicht jede geleistete Zahlung zurückfordern: Das Gesetz stellt zunächst klare Bedingungen auf. Diese sind in § 129 bis § 147 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. So müssen für eine zulässige Insolvenzanfechtung sogenannte Anfechtungsgründe vorliegen. In der Praxis kommen am häufigsten folgende Anfechtungsgründe vor:...
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Wer völlig überschuldet ist und keine Aussicht mehr sieht, wird in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren beantragen. Das Verfahren kann eine Person (Privatinsolvenz) nach Ablauf von 3 Jahren schuldenfrei machen. Doch nicht für jede Person ist das Insolvenzverfahren der richtige Weg. Wird sich allerdings für ein solches Verfahren entschieden, stellt sich zunächst die Frage, welches Verfahren eigentlich das richtige ist. Welches Verfahren ist für wen das richtige? Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. In Deutschland ist zwischen der sogenannten...
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