Rechtsanwälte können seit dem Jahr 2000 Fachanwalt für Insolvenz werden. Die Chance haben viele genutzt. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es im gesamten Bundesgebiet mittlerweile 1.261 Fachanwälte für Insolvenzrecht. 207 Anwälte davon sind Frauen. Die Fachanwaltschaft Insolvenzrecht verzeichnet ein durchschnittliches jährliches Wachstum von ungefähr 100 Rechtsanwälten.
Das deutsche Insolvenzrecht enthält zahlreiche Vorschriften, die Personen oder Gesellschaften vor lebenslanger Überschuldung schützen sollen. Das Rechtsgebiet ist in der Insolvenzordnung geregelt, die vornehmlich das Insolvenzverfahren organisiert. Ziel des Insolvenzrechts ist es, einen scheinbar interessengerechten Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern zu finden.
Ein Rechtsanwalt muss für den Fachanwaltstitel einen Fachanwaltslehrgang besuchen und praktische Nachweise erbringen. Der Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht vermittelt in erster Linie den materiellen Teil des Insolvenzrechts und das prozessuale Insolvenzverfahrensrecht. Daneben sind auch wichtige betriebswirtschaftliche Grundlagen Bestandteil des Lehrgangs. Zu diesen Grundlagen gehören vor allem das Rechnungswesen und das Controlling einer Gesellschaft. Der Kurs dient dazu, dass der Rechtsanwalt bei insolvenzrechtlichen Problemen in der Lage ist, eine juristische Lösung zu erkennen und zu erarbeiten.
Wie bereits angedeutet, reicht der Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht nicht für den Fachanwaltstitel aus. Gemäß § 5g) der Fachanwaltsordnung muss der Rechtsanwalt mindestens 60 Fälle im Insolvenzrecht bearbeitet haben. Dazu kommen weitere 5 Fälle, die zu einer Verfahrenseröffnung geführt haben. Durch diese praktischen Nachweise soll sichergestellt werden, dass die theoretischen Kenntnisse vom Rechtsanwalt in die Praxis umgesetzt werden können.
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Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO können in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgeltzahlungen angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt hat und der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung diesen Vorsatz kannte. Eine solche sog. Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn das Entgelt als Gegenleistung für die in engem zeitlichen Zusammenhang erbrachte gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird und damit ein Bargeschäft iSd. § 142 InsO vorliegt. Ob der Arbeitgeber mit Benachteiligungsvorsatz gehandelt...
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Karlsruhe. Kann ein psychisch erkrankter Mensch krankheitsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann kann sein Auto aus „gesundheitlichen Gründen“ sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft unpfändbar sein. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Beschluss vom Mittwoch, 12.10.2022 entschieden, dass dies erst recht gilt, wenn die betroffene Person für den Weg zum Arzt ein Auto benötigt (Az.: VII ZB 5/22). Die Tatsache, dass das Auto aus Zuwendungen eines Entschädigungsfonds finanziert wurde, stehe einer Pfändung jedoch nicht entgegen. Ein überschuldeter Erfurter, der an paranoider Schizophrenie und Epilepsie leidet, kann damit darauf hoffen, sein Auto zu behalten. Er kaufte den Wagen 2017 und finanzierte ihn überwiegend mit Mitteln des Staatsfonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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