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Fachanwalt Rainer Ferslev mit Kanzlei in Hamburg hilft als Rechtsanwalt Mandanten gern bei Rechtsfragen aus dem Bereich Insolvenzrecht.
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Zum Rechtsgebiet Insolvenzrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann (Fachanwalt für Insolvenzrecht) mit Kanzlei in Hamburg.
Alstertor 9
20095 Hamburg

Fachanwalt Dr. Dietmar Penzlin mit Fachanwaltsbüro in Hamburg hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen zum Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
Valentinskamp 70 / EMPORIO
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Fachanwältin Sylvia Angelika Fiebig mit Kanzleisitz in Hamburg betreut Mandanten fachmännisch bei juristischen Auseinandersetzungen zum Fachbereich Insolvenzrecht.
Arnold-Heise-Straße 9
20249 Hamburg

Fachanwalt Michael Nickel mit Anwaltskanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Streitigkeiten im Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1
20354 Hamburg

Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Insolvenzrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann (Fachanwältin für Insolvenzrecht) vor Ort in Hamburg.
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Fachanwalt Heiko Fialski mit Fachkanzlei in Hamburg hilft Mandanten kompetent bei aktuellen Rechtsfragen aus dem Fachbereich Insolvenzrecht.
Valentinskamp 70 EMPORIO
20355 Hamburg

Telefon: (040) 35005-0
Fachanwalt Dr. Henning Mordhorst mit Fachkanzlei in Hamburg betreut Mandanten kompetent bei juristischen Fällen zum Rechtsbereich Insolvenzrecht.
Valentinskamp 88
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Telefon: (040) 334010
Juristische Angelegenheiten rund um das Fachgebiet Insolvenzrecht bearbeitet Rechtsanwältin Stephanie Pidun (Fachanwältin für Insolvenzrecht) im Ort Hamburg.
Arnold-Heise-Straße 9
20249 Hamburg

Fachanwalt Jörn Weitzmann mit Kanzlei in Hamburg bietet Rechtsberatung und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Insolvenzrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Hamburg


Insolvenzrecht Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die hierdurch ausgelösten Rechtsfolgen.
04.11.2023
1. Was ist ein "vorläufiges Insolvenzverfahren" und warum wird ein solches angeordnet? Nach Eingang eines Insolvenzantrages ordnet das Insolvenzgericht von Amts wegen oder auf Anregung eines zuvor bestellten Sachverständigen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw. Unternehmens an.  Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern. Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren handelt es sich noch nicht um ein Insolvenzverfahren.  Das vorläufige Insolvenzverfahren stellt vielmehr einen Sammelbegriff für eine Vielzahl an gerichtlichen ... weiter lesen
Insolvenzrecht 5 Sofortmaßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung einer Überschuldung.
15.10.2023
Eine sich abzeichnende Überschuldung bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH, schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein. Schlimmstenfalls erstarkt die Krisensituation in den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO, nebst der entsprechend ausgelösten Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmöglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird. 1. Definition der Überschuldung Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die ... weiter lesen
Insolvenzrecht Der Insolvenzplan als vorbeugende Maßnahme und/oder „schneller“ Ausweg aus der Unternehmensinsolvenz!?
13.09.2023
Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss. Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden. Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der ... weiter lesen
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