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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2025 ( Az. IX ZB 3/25 ) erkannt, dass die Festlegung der Dauer für den Pfändungsschutz bei sonstigen Einkünften einer individuellen Prüfung bedarf. § 850i ZPO enthält keine festen zeitlichen Vorgaben; die Festsetzung des Pfändungsschutz-Zeitraums erfolgt nach billigem Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung der konkreten Bedarfs- und Einkommensprognose . Diese Entscheidung stärkt die Rechtsklarheit für Betroffene in der Insolvenz erheblich. Die Rechtsgrundlage zu Pfändungsschutz: § 850i ZPO im Fokus Wenn Selbstständige oder Personen im Ruhestand größere Einmalzahlungen erhalten, stellt sich oft die Frage nach dem Zugriff durch Gläubiger. Im deutschen Recht bietet § 850i ZPO hierfür eine wichtige Schutzklausel . Dieser Paragraf...
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Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 bis 285 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar und zielt darauf ab, das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung zu sanieren, statt es zerschlagen zu müssen. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans, mithin eines gerichtlich bestätigten Vergleichs mit allen Gläubigern, bei dem auch einzelne Gläubiger überstimmt werden können. Während im Regelverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt in der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 270 Abs. 1 InsO beim Schuldner. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter (§ 274 InsO), der die wirtschaftliche Lage...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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