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Rechtsanwalt Roman Meister mit Fachanwaltsbüro in Kaiserslautern betreut Fälle fachmännisch bei rechtlichen Fragen zum Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
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Es handelt sich um eine typische Problematik, von der Geschäftsführer/Arbeitgeber regelmäßig in einer Krisensituation des Unternehmens betroffen sind. Wenn sie die Nettolöhne der Arbeitnehmer nicht zahlen, werden die Arbeitnehmer wahrscheinlich ihre Arbeit mit der Folge einstellen, dass das Unternehmen quasi sicher in Insolvenz gerät. Es ist daher zumindest menschlich nachvollziehbar, wenn auch rechtlich unzulässig, trotzdem nur die Nettolöhne in der Hoffnung zu zahlen, dass die Krise kurzfristig überwunden und der Sozialversicherungsträger - die Krankenkasse - befriedigt werden kann. Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen begründet bereits vor Stellung eines Insolvenzantrags erhebliche strafrechtliche und persönliche zivilrechtliche Risiken für den Geschäftsführer. Maßgebliche Strafnorm...
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Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist bei der GmbH ein eigenständiger Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit. Nach § 19 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Bei wirksam qualifiziert nachrangigen Gesellschafterdarlehen sind die Rückzahlungsforderungen unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO bei den Verbindlichkeiten nicht zu berücksichtigen. Die Prüfung erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine Fortbestehens- bzw. Fortführungsprognose zu erstellen. Eine positive Fortführungsprognose liegt vor, wenn die...
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Wer in einem Eilverfahren scheitert, kann nicht schon deshalb eine neue Prüfung erzwingen, weil er die Entscheidung weiterhin für falsch hält. Eine Anhörungsrüge hilft nur, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Für Beteiligte in zivilrechtlichen und insolvenzrechtlich geprägten Streitigkeiten ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Nach einer erfolglosen Beschwerde sind die Korrekturmöglichkeiten eng begrenzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung eines Antragstellers zurückgewiesen. Das Wichtigste in Kürze Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers zurückgewiesen. Nach § 321a ZPO reicht es nicht, eine...
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