Fasanenweg 15, 30853 Langenhagen
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Leibner mit Kanzleisitz in Langenhagen betreut Fälle engagiert bei rechtlichen Fragen aus dem Bereich Insolvenzrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) verabschiedet und setzt damit die EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung um. Mit diesem Schritt greift das Bundeskabinett die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023 ) auf und sorgt dafür, dass Menschen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung haben. Das Ziel: Überschuldung besser vorbeugen und Betroffene frühzeitig unterstützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen mit sich. Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz: Was ändert sich? Der Gesetzentwurf verfolgt die Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 , einen geregelten Zugang zu unabhängiger...
weiter lesen
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Einzelgläubigeranfechtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 6. März 2025 klargestellt, wie die Kenntnis nahestehender Personen von der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin zu bewerten ist. Dabei stärkt der Senat die Position anfechtender Gläubiger deutlich – insbesondere im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast. Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit familiärer Erwerbsvorgänge rückt stärker in den Fokus Das Urteil ( Az. IX ZR 209/23 ) betrifft die Übertragung zweier Immobilien von einer verschuldeten Mutter an ihre Tochter und deren Ehemann. Diese galten als nahestehende Personen im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Die Gläubigerinnen verlangten die Duldung der Zwangsvollstreckung oder Wertersatz und beriefen sich auf...
weiter lesen
Am 6. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss eine grundlegende Weichenstellung zur internationalen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei selbständig tätigen Personen vorgenommen. Der Beschluss klärt, wie der "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" (COMI) in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu bestimmen ist. Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz für Unternehmer, Freiberufler und alle, die wirtschaftlich selbständig agieren. Neue Auslegung des COMI-Begriffs durch den BGH und seine Bedeutung bei Insolvenzverfahren Der Begriff "COMI" steht für " Centre of Main Interests " und ist ein zentrales Konzept der EU- Insolvenzverordnung (EuInsVO). Es bezeichnet den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen gewöhnlich ihre wirtschaftlichen und finanziellen...
weiter lesen