Unterer Anger 3 , 80331 München
Fachanwalt Rolf Pohlmann mit Rechtsanwaltskanzlei in München bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie vor Gericht im Themenbereich Insolvenzrecht.
Paul-Wassermann-Str. 3 , 81829 München
Rechtsprobleme aus dem Fachgebiet Insolvenzrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dr. Dieter Kühne (Fachanwalt für Insolvenzrecht) aus der Gegend von München.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Rottmannstr. 11 a , 80333 München
Rechtsanwältin Dr. Kathrin Sailer mit Fachanwaltsbüro in München betreut Mandanten persönlich bei juristischen Auseinandersetzungen zum Schwerpunkt Insolvenzrecht.
Saportastr. 8 , 80637 München
Juristische Angelegenheiten aus dem Fachbereich Insolvenzrecht löst Rechtsanwalt Bernd Habereder (Fachanwalt für Insolvenzrecht) vor Ort in München.
Franz-Joseph-Str. 8 , 80801 München
Juristische Angelegenheiten zum Themengebiet Insolvenzrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé (Fachanwalt für Insolvenzrecht) im Ort München.
Nymphenburger Str. 5 , 80335 München
Aktuelle Rechtsfälle rund um das Fachgebiet Insolvenzrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl (Fachanwalt für Insolvenzrecht) in München.
Barthstr. 16 , 80339 München
Rechtsanwalt Mirko Möllen mit Fachanwaltskanzlei in München hilft als Rechtsanwalt Mandanten kompetent bei rechtlichen Fragen im Fachgebiet Insolvenzrecht.
Buchauerstr. 4 , 81479 München
Rechtsanwältin Sabine Prager mit Fachanwaltsbüro in München bearbeitet Rechtsfälle jederzeit gern bei juristischen Auseinandersetzungen im Fachbereich Insolvenzrecht.
Virchowstr. 2 , 80805 München
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Themengebiet Insolvenzrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Nikolaus Gaede (Fachanwalt für Insolvenzrecht) aus der Gegend von München.
Nymphenburger Str. 4 , 80335 München
Zum Schwerpunkt Insolvenzrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Fachanwalt für Insolvenzrecht) mit Sitz in München.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2025 ( Az. IX ZB 3/25 ) erkannt, dass die Festlegung der Dauer für den Pfändungsschutz bei sonstigen Einkünften einer individuellen Prüfung bedarf. § 850i ZPO enthält keine festen zeitlichen Vorgaben; die Festsetzung des Pfändungsschutz-Zeitraums erfolgt nach billigem Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung der konkreten Bedarfs- und Einkommensprognose . Diese Entscheidung stärkt die Rechtsklarheit für Betroffene in der Insolvenz erheblich. Die Rechtsgrundlage zu Pfändungsschutz: § 850i ZPO im Fokus Wenn Selbstständige oder Personen im Ruhestand größere Einmalzahlungen erhalten, stellt sich oft die Frage nach dem Zugriff durch Gläubiger. Im deutschen Recht bietet § 850i ZPO hierfür eine wichtige Schutzklausel . Dieser Paragraf...
weiter lesen
Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 bis 285 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar und zielt darauf ab, das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung zu sanieren, statt es zerschlagen zu müssen. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans, mithin eines gerichtlich bestätigten Vergleichs mit allen Gläubigern, bei dem auch einzelne Gläubiger überstimmt werden können. Während im Regelverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt in der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 270 Abs. 1 InsO beim Schuldner. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter (§ 274 InsO), der die wirtschaftliche Lage...
weiter lesen
Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
weiter lesen