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Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist bei der GmbH ein eigenständiger Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit. Nach § 19 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Bei wirksam qualifiziert nachrangigen Gesellschafterdarlehen sind die Rückzahlungsforderungen unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO bei den Verbindlichkeiten nicht zu berücksichtigen. Die Prüfung erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine Fortbestehens- bzw. Fortführungsprognose zu erstellen. Eine positive Fortführungsprognose liegt vor, wenn die...
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Wer in einem Eilverfahren scheitert, kann nicht schon deshalb eine neue Prüfung erzwingen, weil er die Entscheidung weiterhin für falsch hält. Eine Anhörungsrüge hilft nur, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Für Beteiligte in zivilrechtlichen und insolvenzrechtlich geprägten Streitigkeiten ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Nach einer erfolglosen Beschwerde sind die Korrekturmöglichkeiten eng begrenzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung eines Antragstellers zurückgewiesen. Das Wichtigste in Kürze Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers zurückgewiesen. Nach § 321a ZPO reicht es nicht, eine...
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Arbeitnehmer und Insolvenzgeld Insolvenzgeldvorfinanzierung Das Insolvenzgeld ist eine sozialrechtliche Sicherung für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz gerät und Löhne oder Gehälter nicht mehr zahlen kann. In Deutschland besteht der Anspruch grundsätzlich für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, also typischerweise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Abweisung mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt; der Antrag muss regelmäßig innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Finanziert wird das System über eine von den Arbeitgebern aufzubringende...
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