Marktstraße 1 , 66333 Völklingen
Juristische Probleme aus dem Themengebiet Insolvenzrecht löst Rechtsanwalt Michael J. W. Blank (Fachanwalt für Insolvenzrecht) im Ort Völklingen.

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Arbeitnehmer und Insolvenzgeld Insolvenzgeldvorfinanzierung Das Insolvenzgeld ist eine sozialrechtliche Sicherung für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz gerät und Löhne oder Gehälter nicht mehr zahlen kann. In Deutschland besteht der Anspruch grundsätzlich für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, also typischerweise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Abweisung mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt; der Antrag muss regelmäßig innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Finanziert wird das System über eine von den Arbeitgebern aufzubringende...
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2025 ( Az. IX ZB 3/25 ) erkannt, dass die Festlegung der Dauer für den Pfändungsschutz bei sonstigen Einkünften einer individuellen Prüfung bedarf. § 850i ZPO enthält keine festen zeitlichen Vorgaben; die Festsetzung des Pfändungsschutz-Zeitraums erfolgt nach billigem Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung der konkreten Bedarfs- und Einkommensprognose . Diese Entscheidung stärkt die Rechtsklarheit für Betroffene in der Insolvenz erheblich. Die Rechtsgrundlage zu Pfändungsschutz: § 850i ZPO im Fokus Wenn Selbstständige oder Personen im Ruhestand größere Einmalzahlungen erhalten, stellt sich oft die Frage nach dem Zugriff durch Gläubiger. Im deutschen Recht bietet § 850i ZPO hierfür eine wichtige Schutzklausel . Dieser Paragraf...
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Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 bis 285 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar und zielt darauf ab, das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung zu sanieren, statt es zerschlagen zu müssen. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans, mithin eines gerichtlich bestätigten Vergleichs mit allen Gläubigern, bei dem auch einzelne Gläubiger überstimmt werden können. Während im Regelverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt in der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 270 Abs. 1 InsO beim Schuldner. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter (§ 274 InsO), der die wirtschaftliche Lage...
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