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Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys
Telefon: 08151 4462850
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Dr. Isabella Grobys

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Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys
Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zweigstraße 1
82319 Starnberg

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Über Mich Kontakt

Die Kanzlei versteht sich als unabhängige Arbeitsrechtsboutique für maßgeschneiderte, erfolgreiche Lösungen.

Sie berät Unternehmen, Organmitglieder und Führungskräfte sowie Arbeitnehmer und ihre Vertreter in allen Belangen des Arbeitsrechts. Dabei kann Rechtsanwältin Frau Dr. Grobys auf langjährige Erfahrung sowie hohes Einfühlungsvermögen und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktbeilegung zurückgreifen. Ihre Mandanten werden grundsätzlich persönlich von ihr betreut.

Die Kanzleiphilosophie besteht darin, Rechtsuchende – auf Wunsch auch in englischer Sprache – mit Blick auf das Wesentliche zuverlässig, zeitnah und fachlich auf höchstem Niveau zu beraten. Das schließt befristete Projekte (etwa bei Umstrukturierungen), außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung ein.

Frau Dr. Grobys verfügt als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht über umfassende Expertise in der Betreuung von nationalen und internationalen Arbeitsrechtsfällen in den unterschiedlichsten Branchen. Zu ihren Mandanten zählen renommierte Firmen und Privatpersonen aus der gesamten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Musterprozesse werden von der Kanzlei bis hin zum Bundesarbeitsgericht geführt.

Die Kanzlei verfügt über ein großes fachliches Netzwerk; sie kann daher auch multidisziplinäre Fälle mit Bezügen zu anderen Rechtsbereichen wie dem Gesellschafts- oder Wettbewerbsrecht abdecken.

Neben ihrer Mandatstätigkeit ist die Kanzleiinhaberin durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht in Fachzeitschriften, Büchern und Tageszeitungen sowie Referenten- und Vortragstätigkeiten als führende Expertin auf ihrem Gebiet ausgewiesen. Sie engagierte sich zudem in der Fachanwaltsausbildung an der Hagen Law School.

Spezialisierungen

Das Beratungsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei umfasst sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der Bezüge zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Hierzu zählen Kündigungen, Versetzungen und Aufhebungsverträge ebenso wie Verhandlungen mit Betriebsräten und Personalräten bei dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie die anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.

Manager und Führungskräfte werden sowohl bei der Vertragsanbahnung als auch in Beendigungsszenarien begleitet, ganz gleich ob es sich um Geschäftsführer, Vorstände oder Arbeitnehmer in leitender Anstellung handelt. Die Kanzlei bietet nicht nur die Konzeption und Verhandlung von Dienstverträgen und Aufhebungsvereinbarungen an; sie führt auch streitige Auseinandersetzungen über Bonuszahlungen, Stock Options, Long-Term-Incentives, Wettbewerbsverstöße, Schadensersatzansprüche oder andere Vertragsinhalte für ihre Mandanten und tritt regelmäßig in einschlägigen Prozessen vor den Gerichten auf. Mit den Besonderheiten anglo-amerikanischer Managementkultur ist die Kanzleiinhaberin bestens vertraut.

Bei der transaktionsbezogenen Begleitung umfasst die Beratung der Rechtsanwaltkanzlei sowohl den Due-Diligence-Prozess als auch die Post-Closing-Phase. Dabei kann Frau Dr. Grobys auf jahrelange (internationale) Erfahrung und ein exzellentes Netzwerk mit internationalen Wirtschaftskanzleien zurückgreifen.

Im Europäischen Arbeitsrecht berät die Anwältin etwa im Zusammenhang mit der Bildung von Europäischen Betriebsräten und der Erarbeitung von Modellen zum Umgang mit mitbestimmten Aufsichtsräten, etwa bei der Gründung Europäischer Gesellschaften (SE).

Auf Wunsch führt Frau Dr. Grobys auch firmeninterne Schulungen durch, die es einer begrenzten Gruppe von Mitarbeitern ermöglichen, sich intensiv mit bestimmten aktuellen oder grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Themen in komprimierter und praxisnaher Form auseinanderzusetzen.

Eine Liste mit Referenzmandaten erhalten Sie auf Anfrage.

Im Steuerrecht kooperiert die Anwaltskanzlei mit Alexia Huber & Partner.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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  • Arbeitsrecht
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