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Wer in einer psychischen Krise schnell Hilfe sucht und sich für eine Privatklinik entscheidet, erwartet häufig Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse. Riskant wird es aber, wenn die Behandlung bereits organisiert oder begonnen wurde, bevor die Kasse über einen konkreten Antrag entscheiden konnte. Genau daran scheiterte eine Versicherte, die die Kosten einer akutpsychiatrischen Privatbehandlung erstattet bekommen wollte. Die Entscheidung ist besonders wichtig für gesetzlich Versicherte, die bei langen Wartezeiten oder abgelehnter Aufnahme selbst nach einer Klinik suchen. Das Gericht wies die Klage ab. Nach seiner Auffassung lag weder eine unrechtmäßige Leistungsablehnung der Krankenkasse noch eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des Gesetzes vor. Außerdem stellte es klar: Wenn tatsächlich ein echter Notfall...
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Wer sich im öffentlichen Dienst auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, erwartet ein faires und vollständiges Auswahlverfahren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass schon ein Fehler im Verfahren die Auswahlentscheidung kippt. Genau das gilt aber nicht automatisch. Für Beamte und andere Bewerber um Beförderungsstellen ist die Entscheidung wichtig, weil ein formaler Fehler nur dann hilft, wenn er sich auch rechtlich auf die eigene Position auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen. Zwar war ihre Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren rechtswidrig. Nach Auffassung der Gerichte kam sie wegen eines festgestellten Leistungsvorsprungs des ausgewählten Bewerbers aber nicht ernsthaft für die Auswahl in...
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Wer als Beamter wegen begrenzter Dienstfähigkeit weniger arbeitet, erhält seine Bezüge nicht wie ein gewöhnlicher Teilzeitbeschäftigter. Gerade der Zuschlag zur Besoldung kann deshalb erhebliche Bedeutung haben. Viele Betroffene könnten annehmen: Wenn ein Schreiben der Behörde nicht als Bescheid überschrieben ist und keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ist es auch nicht verbindlich. Der zuständige Senat stellt nun klar: Das kann ein riskanter Irrtum sein. Betroffen sind vor allem Landesbeamte mit begrenzter Dienstfähigkeit , die ihre Besoldung oder einen Zuschlag überprüfen lassen. Als Bildmotiv passt hier kein Gerichtssaal, sondern ein Behördenschreiben zur Besoldung auf einem Schreibtisch , daneben Gehaltsabrechnung und Kalender. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung...
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