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Juristische Probleme aus dem Fachgebiet IT Recht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Carsten Schulz (Fachanwalt für IT Recht) aus der Gegend von Hamburg.
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themenbereich IT Recht löst Rechtsanwalt Malte Rheingans (Fachanwalt für IT Recht) im Ort Hamburg.
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Mit Urteil vom 9. September 2025 ( Az. 4 U 464/25 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass die Nutzung einer Falschparker-App DSGVO-Konformität erfordert, sobald unbeteiligte Dritte auf den Aufnahmen erkennbar sind. Das Gericht sprach einem Beifahrer Schadensersatz zu, weil sein Gesicht ohne Anonymisierung über eine Melde-Plattform hochgeladen wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass privates Engagement bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten schnell zu kostspieligen Rechtsverletzungen führen kann. Falschparker-App: Die DSGVO als Maßstab für private Anzeigen Das OLG Dresden hat entschieden: Wer im öffentlichen Raum Verstöße fotografiert und diese Bilder nicht für journalistische Zwecke nutzt, muss die DSGVO beachten. Fotos mit erkennbaren Personen gelten als Verarbeitung...
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Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 30. Juni 2025 ( Az. 4 U 549/25 ) entschieden, dass das wiederholte Löschen und Wiedereinstellen einer zulässigen negativen Online-Bewertung durch einen Kunden keinen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellt. Damit zieht das Urteil eine deutliche Grenze für den Rechtsschutz bei Online-Bewertungen und unterstreicht zugleich die zentrale Rolle der Meinungsfreiheit. Die rechtliche Gratwanderung bei Online-Bewertungen: Meinungsfreiheit versus Gewerbeschutz Online-Bewertungen sind für Unternehmen wichtig, können aber deren Ruf gefährden. Das OLG Dresden stellt klar: Die Meinungsfreiheit überwiegt meist gegenüber dem Schutz des Gewerbes, solange keine unwahren Tatsachen oder Beleidigungen vorliegen. Gerichte entscheiden hier zugunsten freier...
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