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Rechtsprobleme aus dem Fachbereich IT Recht betreut Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Fischer (Fachanwalt für IT Recht) aus der Stadt Stuttgart.
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Rechtsgebiet IT Recht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Laurent Philippe Matthias Meister (Fachanwalt für IT Recht) aus der Stadt Stuttgart.
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Rechtsanwalt Dr. Klaus Röttgen mit Fachanwaltsbüro in Stuttgart bearbeitet Rechtsfälle kompetent bei Rechtsangelegenheiten zum Rechtsbereich IT Recht.
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Zum Themenbereich IT Recht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Dr. Thomas Weimann (Fachanwalt für IT Recht) mit Fachanwaltsbüro in Stuttgart.
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Auch im Juni 2026 (Stand: 01.06.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene, die Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH bzw. der Inkasso Südbaden GmbH erhalten haben. Die Schreiben stehen häufig im Zusammenhang mit früheren urheberrechtlichen Filesharing-Abmahnungen. Uns liegt aktuell unter anderem ein Inkassoschreiben vom 20.05.2026 mit Fristsetzung bis zum 03.06.2026 zur Prüfung vor. Die geforderten Beträge beziehen sich regelmäßig auf ältere Vorgänge, die teilweise mehrere Jahre zurückliegen. Hintergrund der Forderungen sind in vielen Fällen Ansprüche, die ursprünglich im Auftrag der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte bzw. deren Mandantin, der Kalypso Media Group GmbH, geltend gemacht wurden. 1. Worum...
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Wer ein soziales Netzwerk nutzt, rechnet oft nicht damit, dass die Frage nach Schadensersatz am Ende an sehr persönlichen Umständen hängt. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Eine Verbraucherorganisation wollte für in Deutschland registrierte Nutzer mindestens 750 Euro verlangen, bei einem konkreten Datenleck zusätzlich mindestens 250 Euro. Das Kammergericht sieht solche Ansprüche aber nicht als ausreichend gleichartig an. Für Nutzer sozialer Netzwerke ist die Entscheidung wichtig, weil sie eine verbreitete Annahme einordnet: Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zu einem pauschalen Betrag für alle Betroffenen. Entscheidend kann sein, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht....
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Das OLG Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 19. März 2026 ( Az. 16 U 2/25 ) erkannt, dass das gewerbliche Angebot, Google-Bewertungen zu melden und zu beanstanden, dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegt. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem RDG tätig wird, bietet eine Leistung an, die rechtlich nicht ausführbar ist. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle Anbieter im Bereich Reputationsmanagement . Der Streit um Bewertungen: Marketingagentur gegen Anwaltskanzlei Eine Agentur für Suchmaschinenoptimierung und Webdesign warb damit, bei richtlinienwidrigen Google-Bewertungen „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden". Eine Anwaltskanzlei kommentierte dieses Angebot auf ihrer Internetseite: Die Agentur biete „ oftmals nicht ausführbare Leistungen "...
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