Mercedesstraße 35 , 71384 Weinstadt
Zum Fachbereich IT Recht berät Sie gern Rechtsanwalt Dr. Steffen Häussler (Fachanwalt für IT Recht) in Weinstadt.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Oberlandesgericht Dresden hat am 30. Juni 2025 ( Az. 4 U 549/25 ) entschieden, dass das wiederholte Löschen und Wiedereinstellen einer zulässigen negativen Online-Bewertung durch einen Kunden keinen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellt. Damit zieht das Urteil eine deutliche Grenze für den Rechtsschutz bei Online-Bewertungen und unterstreicht zugleich die zentrale Rolle der Meinungsfreiheit. Die rechtliche Gratwanderung bei Online-Bewertungen: Meinungsfreiheit versus Gewerbeschutz Online-Bewertungen sind für Unternehmen wichtig, können aber deren Ruf gefährden. Das OLG Dresden stellt klar: Die Meinungsfreiheit überwiegt meist gegenüber dem Schutz des Gewerbes, solange keine unwahren Tatsachen oder Beleidigungen vorliegen. Gerichte entscheiden hier zugunsten freier...
weiter lesen
Das Landgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 25. August 2025 (Az. 2 O 1/25 ) erkannt, dass Betroffene beim Versuch, die Identität eines Täters zu klären, vor großen Hürden stehen. Das Urteil offenbart eine gravierende Gesetzeslücke: Der gesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Fake-Profile gegen Plattformbetreiber greift bei reinen Fotos und Texten oft nicht. Diese Entwicklung zwingt Unternehmen und Selbstständige, ihre Schutzstrategien zu überdenken. Fake-Profile und der Auskunftsanspruch im TDDDG Der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 3 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) soll Opfern digitaler Angriffe helfen, die Bestandsdaten (Name, Adresse) von Tätern zu erhalten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz...
weiter lesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung vom 29. September 2025 ( Az. 4 U 191/25 ) die Grenzen der Meinungsfreiheit bei Dienstleistungsbewertungen neu abgesteckt. Eine Kanzlei scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, eine scharfe negative Online-Bewertung eines Ex-Mandanten löschen zu lassen. Das Urteil verdeutlicht, dass selbst überspitzte Kritik an der gewerblichen Tätigkeit durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt wird. Diese Abgrenzung hat für alle Unternehmer hohe rechtliche Bedeutung. Negative Online-Bewertungen: Werturteil oder Tatsachenbehauptung? Der juristische Kern liegt in der Unterscheidung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung . Letztere kann objektiv auf ihre Wahrheit überprüft werden, wohingegen ein Werturteil subjektiv ist und eine Meinung ausdrückt....
weiter lesen