Jan Rudolf Wixforth
Wixforth Rechtsanwälte zählt zu den renommierten Kanzleien in Ostwestfalen mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit zwei Jahrzehnten stehen wir großen deutschen Banken und Finanzinstituten zur Seite – insbesondere bei der Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher Falschberatung, Prospekthaftung oder in Zusammenhang mit Krediten, Sicherheiten und Wertpapieren. Darüber hinaus vertreten wir zahlreiche mittelständische Unternehmen aus der Region und dem gesamten Bundesgebiet sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr wirtschaftsrechtlicher Forderungen und übernehmen auch die Gestaltung ihrer Verträge. Dabei legen wir größten Wert auf eine persönliche, engagierte Betreuung und eine effiziente, zielgerichtete Mandatsbearbeitung.
Was uns auszeichnet: Mit ostwestfälischer Beharrlichkeit und einem klaren, bodenständigen Blick für das Wesentliche entwickeln wir passgenaue Lösungen – stets im Interesse unserer Mandanten.
Rechtsanwalt Jan R. Wixforth blickt auf über zwei Jahrzehnte Berufserfahrung in der Vertretung von Banken, Sparkassen und weiteren Finanzdienstleistern zurück – eine Grundlage für seine besondere Expertise im Bankrecht. Bereits im Jahr 2008 erhielt er als erster Anwalt in Ostwestfalen die Qualifikation zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bankrecht, insbesondere im Kredit- und Widerrufsrecht sowie in der Anlageberatung. Hierbei ist er sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht tätig – auf Seiten der Verteidigung ebenso wie in der aktiven Anspruchsdurchsetzung. Auch auf angrenzenden bankrechtlichen Feldern, etwa bei der Sicherung von Forderungen, Zwangsversteigerungen oder Klagen gegen Bürgschaften und Vollstreckungen, bringt Jan R. Wixforth umfangreiche Praxiserfahrung ein, die er konsequent und engagiert im Sinne seiner Mandanten einsetzt.
Spezialisierungen
Unsere Leistungen im Bankrecht
Ob Kreditverträge, Darlehenswiderruf, Kreditsicherheiten, Bürgschaften oder Zahlungsabwicklung – das Bankrecht ist ein vielschichtiges Feld mit oft weitreichenden Folgen. Wir beraten und vertreten sowohl Kreditinstitute als auch Unternehmen und Privatpersonen bei:
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Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kredit- und Darlehensverträgen
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Problemen bei Sicherheiten, z. B. Grundschulden oder Bürgschaften
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Fragen zur Haftung bei angeblicher Falschberatung
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Auseinandersetzungen im Zahlungsverkehr
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Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
Kapitalmarktrecht – Sicherheit bei Investments
Das Kapitalmarktrecht schützt Anleger ebenso wie Emittenten und Vermittler. Wir prüfen Kapitalanlagen auf rechtliche Risiken, klären über Prospekthaftung und Informationspflichten auf und setzen berechtigte Ansprüche durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Unsere Beratung umfasst:
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Anlageberatung und -vermittlung
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Prospekthaftung und Informationspflichten
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Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlagen
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Vertretung bei geschlossenen Fonds, Aktien, Zertifikaten und anderen Anlageformen
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Rechtliche Begleitung institutioneller Investoren und Finanzdienstleister
Zwangsvollstreckungsrecht – Ihre Interessen effektiv durchsetzen oder unberechtigte Vollstreckungen abwehren
Das Zwangsvollstreckungsrecht bildet den letzten Schritt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche – sei es zur Realisierung offener Forderungen oder zur Abwehr unrechtmäßiger Vollstreckungsmaßnahmen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf beiden Seiten: Wir unterstützen Gläubiger bei der effektiven Durchsetzung ihrer Ansprüche und helfen Schuldnern, sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu verteidigen.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwälte Wixforth & Kollegen
Rechtsanwalt Jan Rudolf Wixforth
Niederwall 37
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 976949-0
Telefax: 0521 976949-99
wixforth@wixforth-kollegen.de
Sitz in Bielefeld
USt-IdNr.: DE 297 839 837
Berufskammern und Versicherung
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERER
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
ZUSTÄNDIGE STANDESVERTRETUNG
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
BERUFSRECHT DER RECHTSANWÄLTE
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die genannten Rechtsvorschriften in aktueller Fassung sowie weitere Informationen zum Standesrecht der Rechtsanwälte finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer:
www.brak.de
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