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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Sozialrecht • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

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kanzlei JURA.CC - Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
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Fachanwalt für Arbeitsrecht – Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

Ihr Partner für Kompetenz im Kündigungsschutzrecht

In einer zunehmend komplexen Arbeitswelt sind Fragen des Arbeitsrechts und insbesondere des Kündigungsschutzes von zentraler Bedeutung – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Dr. jur. Jens Usebach LL.M., ein renommierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat sich ganz auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert und steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Belangen rund um Kündigungen, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Abmahnungen zur Seite.

Kompetenz und Erfahrung

Mit seinem fundierten rechtlichen Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung im Kündigungsschutzrecht nimmt Dr. Usebach eine herausragende Position in der rechtlichen Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht ein. Er versteht die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten und bietet maßgeschneiderte Lösungen an, die sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte berücksichtigen. Sein Ziel ist es, Ihnen nicht nur als rechtlicher Berater zur Seite zu stehen, sondern Sie auch in schwierigen Situationen zu unterstützen und zu entlasten.

Für Arbeitnehmer – Ihre Rechte sind wichtig!

Wenn Sie als Arbeitnehmer von einer Kündigung oder einer Abmahnung betroffen sind, können Sie auf die Expertise von Dr. Usebach vertrauen. Er prüft Ihren individuellen Fall umfassend und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation. Gemeinsam erarbeiten Sie Strategien, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen. Bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen stehen Sie oftmals unter Druck. Hier ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und angemessene Konditionen (Abfindung, Arbeitszeugnis, Freistellung) zu verhandeln.

Für Arbeitgeber – Rechtssicherheit für Ihren Betrieb

Auch als Arbeitgeber profitieren Sie von der umfassenden Beratung durch Dr. Usebach. Er unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen / Abwiklungsverträgen, um potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Durch seine fundierte Rechtsberatung hilft er, die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren. Mit einem klaren Verständnis für die Herausforderungen, denen Unternehmen gegenüberstehen, sorgt er dafür, dass Sie als Arbeitgeber gut aufgestellt sind.

Umfassende Dienstleistungen rund um das Kündigungsschutzrecht

Die Expertise von Dr. Jens Usebach LL.M. umfasst zahlreiche Bereiche des Kündigungsschutzrechts:

  • Kündigungen: Prüfung von Kündigungen auf Rechtmäßigkeit, Vertretung im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
  • Aufhebungsverträge: Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Beratung über Vor- und Nachteile.
  • Abwicklungsverträge: Gestaltung von Abwicklungsverträgen, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.
  • Abmahnungen: Überprüfung von Abmahnungen auf Rechtmäßigkeit, Unterstützung bei der Reaktion auf Abmahnungen.

Ihr Vertrauen in besten Händen

Dr. jur. Jens Usebach LL.M. ist nicht nur ein Experte auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechtes, sondern auch ein Fachanwalt, der mit Empathie und Verständnis auf die Anliegen seiner Mandanten eingeht. Der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung stehen bei ihm an erster Stelle. Er nimmt sich Zeit für Ihre Anliegen und sorgt für eine transparente Kommunikation, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert sind.

Fazit: Setzen Sie auf Fachkompetenz im Kündigungsschutzrecht

Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Wenn es um das Kündigungsschutzrecht geht, ist Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Fachanwalt, auf den Sie zählen können. Mit seiner Expertise an Ihrer Seite sind Sie bestens gewappnet, um Ihre Rechte zu wahren und rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Kontaktieren Sie Dr. Usebach noch heute und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – für eine rechtssichere und faire Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Anliegen.

>>> mehr Informationen auf www.JURA.CC

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Spezialisierungen

Abfindung, Abfindungsvergleich, Zwischenzeugnis, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Annahmeverzugslohn, Arbeitsvertrag, Arbeitsunfall, Ausschlussfristen, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Entgelt / Lohn / Gehalt, Gehaltspfändung, Urlaub / Resturlaub / Urlaubsabgeltung, Freistellung, Befristung, Krankheit, Kündigung, Kündigungen Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage,  Nebentätigkeit, Weiterbeschäftigung, Versetzung, Umsetzung, Überstunden, Sonderkündigungsschutz, Wettbewerbsverbot, Wiedereinstellung, Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeugnissprache, Mobbing, Diskriminierung, AGG, Antidiskriminierung, Diskriminierungsklage, Diskriminierung, AGG-Klage, Antidiskriminierungsrecht, Antidiskriminierungsgesetz, Schwerbehindertendiskriminierung, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Diebstahl/Betrug durch Mitarbeiter, Kameraüberwachung, Mitarbeiterüberwachung, Überwachung am Arbeitsplatz, Datenschutz, Datenschutzverstoß, Vertrauensbruch, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, Abrechnung, Kassendiebstahl, Einbruch, Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, fristlose Kündigung, Kündigungsschutz, personenbedingt, betriebsbedingt, verhaltensbedingt, krankheitsbedingt, fristlos, außerordentlich, ordentlich, fristgerecht. Entgeltfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Freistellung, Freistellungsanspruch, Beschäftigungsanspruch, Weiterbeschäftigungsanspruch, Wiedereinstellung, Befristung, Entfristung, Entfristungsklage

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Behindertenrecht
  • Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenrecht
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
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  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
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Meine Fachanwaltschaften

  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht

Publikationen

  • Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach, LL.M. der kanzlei JURA.CC veröffentlicht regelmäßig interessante Rechtstipps zu Gerichtsurteilen, neuen Gesetzen oder gesellschaftlichen Themen

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  • Impressionen zur Kanzlei

    Kanzlei Impressum

    Angaben gem. § 5 TMG:
    Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutzrecht
    Heumarkt 50
    50667 Köln
    E-Mail: kanzlei@JURA.CC
    Telefon: [0 22 1] 95 81 – 4 3 2 1
    Fax: [0 22 1] 95814320

    Gesetzliche Berufsbezeichnung:
    Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland
    Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland

    Zuständige Kammer:
    Zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, Tel. 0221/9730100

    Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
    Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
    Fachanwaltsordnung FAO
    Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
    Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
    Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft CCBE
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).

    Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

    Außergerichtliche Streitschlichtung:
    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 250.000 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
    Name und Sitz der Versicherungsgesellschaft: R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

    Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
    Jens Usebach, Heumarkt 50, 50667 Köln

    DL InfoV:
    Jens Usebach, Rechtsanwalt

    Umsatzsteuer-Nr: 215/5176/4128 (Finanzamt Köln-Mitte)

    Kanzlei Datenschutzerklärung

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    SternSternSternSternSternBewertung von T. O. • 19.10.2025
    Arbeitsrecht

    Herr Dr. Usebach ist ein äußerst kompetenter und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat mich im gesamten Verfahren hervorragend beraten und stets das Beste für mich herausgeholt. Ich fühlte mich jederzeit ernst genommen und bestens betreut. Die Kombination aus juristischer Präzision, Empathie und strategischem Weitblick macht ihn zu einem hervorragenden Anwalt. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen!

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    SternSternSternSternSternBewertung von W. T. • 10.08.2025
    Arbeitsrecht

    Nach einer überraschenden Kündigung war ich zunächst völlig verunsichert. Dr. Usebach hat mir sofort Sicherheit gegeben und meinen Fall mit höchster Professionalität übernommen. Er war immer erreichbar, erklärte mir jeden Schritt verständlich und setzte meine Interessen konsequent durch. Das Ergebnis: Ich konnte nicht nur eine Kündigungsschutzklage erfolgreich beenden, sondern erhielt auch eine deutlich höhere Abfindung als ursprünglich angeboten. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit!

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    SternSternSternSternSternBewertung von G. S. • 27.07.2025
    Arbeitsrecht

    Ich kann Dr. Usebach nur wärmstens empfehlen! Er hat mir nicht nur geholfen, meine Abfindung in den Verhandlungen deutlich zu steigern, sondern war auch immer sehr professionell und verständnisvoll. Die Beratung war stets auf meine Situation abgestimmt, und ich fühlte mich von Anfang bis Ende bestens betreut. Dank ihm konnte ich eine sehr faire Abfindung erzielen. Ein echtes Fachwissen und eine klare Empfehlung für alle, die in schwierigen arbeitsrechtlichen Situationen Unterstützung brauchen

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    Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung kündigen?
    17.11.2025 Dr. jur. Jens Usebach
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    Kurz gesagt: Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Schwerbehinderte Menschen genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter zwar beenden, müssen dabei aber zahlreiche gesetzliche Regeln beachten. Im Folgenden ein kompakter Überblick über die wichtigsten Punkte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten. Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG Für alle Arbeitnehmer – auch für schwerbehinderte – gilt zunächst das allgemeine Kündigungsschutzrecht nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das ...

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    Ab wann greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?
    SternSternSternSternStern (2 Bewertungen) 09.11.2025 Dr. jur. Jens Usebach
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    Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern in Deutschland einen wichtigen Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Allerdings gilt dieser allgemeine Kündigungsschutz nicht in jedem Fall und nicht sofort ab Arbeitsbeginn . Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten wissen, unter welchen Voraussetzungen das KSchG greift und wann kein Anspruch auf allgemeinen Kündigungsschutz besteht. Im Folgenden beleuchten wir die Voraussetzungen nach § 1 KSchG , die maßgebliche Betriebsgröße , die Wartezeit von sechs Monaten , die Unterschiede zwischen Kleinbetrieben und größeren Betrieben sowie Beispiele aus der Praxis. Abschließend gehen wir auf Ausnahmen (Sonderkündigungsschutz) ein und geben einen Hinweis zur weiteren Beratung . ...

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    Rechtsberatung für queere Opfer von Diskriminierung und Gewalt - kostenlos
    08.11.2025 Dr. jur. Jens Usebach
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    Queere Menschen  erleben auch heute noch Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt – im Alltag , am Arbeitsplatz , im Internet oder im öffentlichen Raum . Solche Erfahrungen sind oft traumatisch und mit einem Gefühl der Ohnmacht verbunden. Doch niemand muss das allein durchstehen. Wir setzen uns für Sie ein – mit fachkundiger, engagierter und sensibler Rechtsberatung speziell für LSBTIQ*-Personen. Ob es um Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe, Mobbing am Arbeitsplatz oder Diskriminierung durch Behörden oder Vermieter geht – wir nehmen Ihre Erfahrungen ernst und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir beraten Sie vertraulich, empathisch und mit der nötigen juristischen Expertise. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte ...

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