Joachim Schönbeck
Mein Name ist Joachim Schönbeck. Seit 1990 bin ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bad Oeynhausen tätig.
1999 wurde mir die Berechtigung zuerkannt, die weitere Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, seit 2006 bin ich darüber hinaus Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht.
Im Strafrecht übernehme ich Ihre Vertretung gerne bereits im Ermittlungsverfahren, da eine frühzeitige Begleitung durch einen Strafverteidiger und damit eine frühzeitige Wahrnehmung Ihrer Rechte wesentlich für einen positiven Verlauf des gesamten Verfahrens sein kann. Meine Tätigkeit setzt sich dann über die Tätigkeit im Hauptverfahren bis hin zur Durchführung von Rechtsmitteln fort. Selbstverständlich nehme ich auch Ihre Rechte als Opfer einer Straftat, beispielsweise im Rahmen einer Nebenklage, wahr.
Im Verkehrsrecht setze ich sowohl Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfällen als auch bei vertraglichen Streitigkeiten durch. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Verkehrsstraf- und Bußgeldangelegenheiten und ggü. Verwaltungsbehörden, insbesondere in Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Im Miet-und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Ihre Interessen als Eigentümer, Vermieter und Mieter beispielsweise bei Kündigungen, Durchsetzung von Zahlungsrückständen oder Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht im DAV.
Spezialisierungen
- Strafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht im DAV
Kanzlei Impressum
Rechtsanwälte Joachim Schönbeck und Dirk Stapel
Bahnhofstraße 24
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: (0 57 31) 2 22 33
Fax: (0 57 31) 26 02 79
E-Mail: info@rae-schoenbeck-stapel.de
Steuernummer: 335/5760/5928
Die Rechtsanwälte Joachim Schönbeck und Dirk Stapel üben ihre Berufstätigkeit in der Rechtsform der GbR aus.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon (0 23 81) 98 50 00, Telefax (0 23 81) 98 50 50.
Berufshaftpflichtversicherung: Viktoria Versicherungs- AG, Viktoria Platz 1, 40198 Düsseldorf. Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU- Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubik "Berufsrecht" auf deutsch und englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org).
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