Jörg Salfeld
Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Wir bearbeiten Ihre rechtlichen Angelegenheiten mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung.
Spezialisierungen
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht
- Verkehrszivilrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- EU-Führerschein
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahruntüchtigkeit
- Fahrverbot
- Führerschein
- Führerscheinentzug
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kaskoversicherungsrecht
- Kfz-Versicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Ladungssicherung
- Lenkzeit
- Mietwagen
- MPU
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Parkverbot
- Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
- Schleudertrauma
- Sicherheitsabstand
- Strafzettel
- TÜV
- Umweltplakette
- Unfallflucht
- Verkehrshaftungsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrechtsanwalt
- Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
- Verkehrsunfall
- Verkehrsvertragsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verwarnung
Meine Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- ARGE Verkehrsrecht im DAV
Kanzlei Impressum
Informationen nach § 5 Telemediengesetz vom 26.02.2007 (BGBl. I, S. 179):
verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Jörg Salfeld
Diensteanbieter:
Kanzlei Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
vertreten durch Rolf Peter Salfeld, Jörg Salfeld und Silvia Salfeld
Kontakt
Allee 3-5 (Postfach 1105)
D-56288 Kastellaun
Telefon: +49 6762/8188
Telefax: +49 6762/8161
E-Mail: j.salfeld@salfeld-kollegen.de
Gerichtsstand: D-55469 Simmern
Steuernummer: 40/228/0074/3 (Finanzamt Simmern/Hunsrück)
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern:
Sämtliche Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz an. Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt/Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Weiter gelten für Steuerberater folgende berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung (DVStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
Fachberaterordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de in der Rubrik "Ihr Steuerberater/Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden.
Berufliche Gemeinschaften:
Die Rechtsanwaltskanzlei Salfeld & Kollegen unterhält eine ständige Kooperation mit:
Steuerberater Dietmar Kneip
Friedrich-Back-Straße 21 | 56288 Kastellaun
Rechtsanwälten Zimmermann Kins
Adelheidstraße 44 | 65185 Wiesbaden
Coppistraße 53a | 04157 Leipzig
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei unterhalten Ihre Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Versicherungs AG
Abt. Firmen HV-Schaden
Postfach
80790 München
Räumlicher Geltungsbereich: In Europa
Mandatsbedingungen:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Personenbezogene Daten werden von uns lediglich zur zweckbezogenen Durchführung Ihrer Anfrage verwendet.
Eine weitergehende Nutzung ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu ist ausgeschlossen.
Die Kostenerstattungsansprüche dem Gegner oder der Staatskasse gegenüber sowie die gegen diese geltend gemachte Forderung werden in Höhe der Kostenansprüche der obigen Rechtsanwälte an diese abgetreten. Diese werden ermächtigt, die Abtretung im Namen des Mandanten Dritten mitzuteilen.
Ein Jahr nach Beendigung des Mandates erlischt die Verpflichtung der beauftragten Rechtsanwälte zur Aufbewahrung und Herausgabe der Handakten.
Zwei Jahre nach Beendigung des Mandates verjähren die Ansprüche gegen die beauftragten Rechtsanwälte, wenn nicht eine kürzere Verjährungsfrist maßgebend ist.
Die vorgenannten Rechtsanwälte sind berechtigt, amtliche Akten – z.B. bei Verkehrsunfallsachen – in Kopie Dritten zur Verfügung zu stellen, insbesondere zur Beschleunigung der Regulierung.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Koblenz (§ 73 Abs. 2, Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Informationspflicht gemäß § 36 VSBG:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.




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