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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag: Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
Unabhängig davon, ob Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber kündigen wollen oder Ihnen die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, sind dabei bestimmte Regeln zu beachten. Eine Missachtung dieser Regelungen kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Das ist besonders als Arbeitnehmer ärgerlich, wenn man kündigt und nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber übergehen möchte.
Grundsatz
Grundsätzlich gilt, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages immer schriftlich erfolgen muss. Das ist in § 623 BGB geregelt, wobei es sich um sogenanntes zwingendes Recht handelt. Das heißt, von dem Schriftformerfordernis kann auch nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden. Das Schriftformerfordernis...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Satellitenschüssel darf nicht generell verboten werden
Karlsruhe (jur). Vermieter dürfen das Anbringen einer Satellitenschüssel auf Balkon oder Hauswand nicht generell verbieten. Können ausländische Mieter nur über eine eigene Parabolantenne Fernsehprogramme aus ihrer Heimat empfangen, kann die Installation der Schüssel auch gegen den Willen des Vermieters zulässig sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 14. Mai 2013, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1314/11). Vermieter müssten auf die Bedürfnisse sprachlicher und kultureller Minderheiten Rücksicht nehmen, so die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss vom 31. März 2013.
Damit bekamen Münchener Mieter turkmenischer Abstammung von den Verfassungsrichtern recht. Diese hatten ohne Erlaubnis ihres Vermieters eine Parabolantenne an der...weiter lesen
Strafrecht
Aussageverweigerungsrecht: Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?
Angeklagte und Zeugen dürfen unter Umständen vor Gericht schweigen. Inwieweit sie das dürfen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Dass der Angeklagte vor Gericht schweigen darf, ist auch vielen Laien bekannt. Er braucht zur Sache, d.h. zu der ihm vorgeworfenen Straftat, keine Angaben zu machen. Dieses Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bzw. Angeklagten ergibt sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Nach dieser Vorschrift ist er zu Prozessbeginn auch dann auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen, wenn er bereits zuvor, beispielsweise durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, davon Kenntnis erlangt hat. Diese Befugnis ergibt sich aus dem rechtlichen Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten braucht. Ein Verstoß gegen diese Regelung hat normalerweise zur Folge, dass bezüglich der...weiter lesen