Zahlreiche Banken und Sparkassen haben in ihren Darlehensverträgen unzureichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert. Für diese Fälle sieht das Gesetz (§ 502 Absatz 2 Nr. 2 BGB) den Entfall der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung vor. Dies gilt jedoch nur für Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen wurden. Wann fällt grundsätzliche eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Diese fällt zunächst nach § 502 Abs. 1 BGB immer dann an, wenn ein Darlehensnehmer seinen Darlehensvertrag innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig ablösen will. Diese Ablöse ist bei Immobiliardarlehen möglich, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung hat und seit ...
WeiterlesenKatharina Schnellbacher
Rechtsanwaltskanzlei mit umfassender Rechtsberatung und -vertretung
Die Kanzlei ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Bad Homburg bei Frankfurt am Main. Meine Tätigkeit umfasst spezielle Bereiche des Zivilrechts.
Ich berate Sie umfassend und pragmatisch.
Spezialisierungen
Im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Investoren gegenüber Banken und Beratungsunternehmen in Verbindung mit Geschäften im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Auch im Versicherungsrecht, im Grundstücks- und Immobiliarkaufvertragsrecht sowie im Makler- und Zwangsvollstreckungsrecht biete ich Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an.
Mein Ziel ist es, Ihr Anliegen durchzusetzen sowie insbesondere eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden, sei es vor Gericht oder im Rahmen einer Beratung. Die umfassende und persönliche Betreuung Ihres Mandates ist für mich selbstverständlich.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
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- Anlegeranwalt
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- Bankvertragsrecht
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- Datenschutzrecht
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- Kreditsicherungsrecht
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Meine Fachanwaltschaften
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Mitgliedschaften
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Kanzlei Impressum
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Herausgeber der Homepage:
Katharina Schnellbacher
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Rechtsanwältin
Katharina Schnellbacher
Louisenstraße 121
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172-9819313
Mobil: 0172-4697366
Fax: 06172-9819313-0
E-Mail: info@schnellbacher-rechtsanwalt.de
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE304033188
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung von Frau Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher besteht bei der
Ergo Versicherung AG
40198 Düsseldorf.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Aufsichtsbehörde und Berufsregeln RAin Schnellbacher:
Frau Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher ist Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de), die als Aufsichtsbehörde zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) , Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Schlichtungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten mit RAin Schnellbacher:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO; für Mandate an unserem Standort Bad Homburg ist dies die Rechtsanwaltskammer Frankfurt, www.rechtsanwaltskammer-ffm.de, email info@rak-ffm.de oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( §191f BRAO, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www. S-d-r.org, email schlichtungsstelle@s-d-r.org) oder bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, email schlichtungsstelle@brak.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass Frau Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher nicht zur Teilnahme an einer solchen Schlichtung nicht verpflichtet aber bereit ist.
In den letzten Monaten erreichen uns immer häufiger Mandatsanfragen von verzweifelten Bankkunden, die plötzlich feststellen mussten, dass von ihrem Konto im Rahmen des Online-Bankings hohe Beträge abgebucht wurden, Dispo-Kredite auf ihren Namen abgeschlossen wurden, Überweisungslimits heraufgesetzt wurden etc. Der wirtschaftliche Schaden ist für die Mandanten meist immens, da die Konten meist vollständig „leergeräumt“ werden. Mit dem wirtschaftlichen Verlust einher, geht zudem auch oft noch ein Vertrauensverlust des Betroffenen in seine Bank. Das Gefühl, dass man sein Geld sicher auf dem eigenen Konto liegen hat, ist plötzlich weg. Zudem besteht eine große Unsicherheit, ob das eigene Konto künftig überhaupt noch von Zugriffen Dritter sicher ...
WeiterlesenDer EuGH könnte das Geschäftsmodell der Schufa und damit auch ihre Macht in Kürze beenden, sofern er dem Antrag des Generalstaatsanwaltes vom 16.03.2023 folgt. Der Generalstaatsanwalt hält die meist lange Speicherung von Daten und damit auch die Erstellung des sogenannten Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern für rechtswidrig, da sie gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße und somit gegen geltendes Europarecht. Die Schufa speichert Daten aus öffentlichen Verzeichnissen - wie beispielsweise die Register der Insolvenzgerichte - meist länger als das öffentliche Verzeichnis selbst, was laut Generalstaatsanwalt europarechtswidrig sei. Ein endgültiges Urteil des EuGH hierzu steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob ...
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