Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen ...
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Rechtsanwältin Katrin Wintzer, Jahrgang 1980 und gebürtig aus Friedrichroda, ist eine versierte Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Familien- und Sozialrecht. Ihr Jurastudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena begann sie im Jahr 1998 und schloss es 2004 mit dem ersten Staatsexamen ab.
Nach dem Referendariat am Landgericht Meiningen absolvierte sie 2006 erfolgreich das zweite Staatsexamen. Seit 2007 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und darf bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten.
2011 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Gotha und erweiterte ihre Tätigkeit 2021 mit einer weiteren Niederlassung in Waltershausen. Ihre fachliche Kompetenz wurde 2023 mit dem Titel Fachanwältin für Familienrecht und 2024 mit dem Fachanwaltstitel für Sozialrecht offiziell anerkannt.
Spezialisierungen
Familienrecht – Rechtliche Unterstützung in sensiblen Lebenssituationen
Trennungen, Scheidungen und Auseinandersetzungen um das Sorgerecht zählen zu den emotional belastendsten Ereignissen im Leben. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich.
Im Bereich des Familienrechts bietet die Kanzlei kompetente und einfühlsame Begleitung – von der Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen bis hin zur konsequenten Vertretung vor Gericht. Ziel ist stets eine faire und nachhaltige Lösung, idealerweise auf außergerichtlichem Wege.
Leistungsschwerpunkte im Familienrecht:
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Trennung und Scheidung
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Unterhaltsrecht (Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt)
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Sorge- und Umgangsrecht
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Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
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Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
Mandanten profitieren von einer klar strukturierten, vertrauensvollen Beratung und einer konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte.
Sozialrecht – Durchsetzung sozialer Ansprüche gegenüber Behörden
Das Sozialrecht regelt zentrale Lebensbereiche – von der Kranken- und Rentenversicherung über die Grundsicherung bis hin zur Pflege. Kommt es hierbei zu Unklarheiten, Ablehnungen oder fehlerhaften Bescheiden, ist fachkundige Unterstützung entscheidend.
Die Kanzlei übernimmt die Vertretung gegenüber Ämtern, Sozialversicherungsträgern und Sozialgerichten. Auch in komplexen Verfahren – etwa bei der Anerkennung einer Erwerbsminderung oder der Feststellung eines Pflegegrades – wird eine zuverlässige und strukturierte Rechtsdurchsetzung gewährleistet.
Typische Mandate im Sozialrecht:
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Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)
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Erwerbsminderungsrente
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Pflegeleistungen und Pflegegrad
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Feststellung der Schwerbehinderung
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Leistungen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
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Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Verwaltungsakte
Mandanten können auf eine engagierte Vertretung zählen, die ihre Interessen wirksam und lösungsorientiert zur Geltung bringt.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Adoption
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Eherecht
- Ehevertrag
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Einvernehmliche Scheidung
- Familienrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Pflegschaft
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Versorgungsausgleich
- Vormundschaft
- Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
- Arbeitslosenversicherung
- Ausbildungsförderungsrecht
- Behindertenrecht
- Demenz
- Eingliederungsrecht
- Elterngeld
- Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsgeld
- Erziehungsrente
- Existenzminimum
- Familienlastenausgleichsrecht
- Heimrecht
- Kindergeld
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegegutachten
- Pflegeheim
- Pflegekasse
- Pflegeversicherung Einstufung
- Pflegeversicherungsrecht
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Rentenrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Seniorenrecht
- Sozialhilfe
- Sozialhilferecht
- Sozialrecht
- Sozialverfahrensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Witwenrente
- Wohngeld
Meine Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Sozialrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
Kanzlei Impressum
Impressum
Seitenbetreiber
Kanzlei Wintzer Rechtsanwälte & Steuerberater GbR
Gartenstr. 52
99867 Gotha
Deutschland
E-Mail: kontakt@recht-wintzer.de
Tel.: 03621 8293834
Fax: 03621 8293831
Vertretungsberechtigte(r) Gesellschafter
Katrin Wintzer, Erik Wintzer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 284338927
Angaben für die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
E-Mail: info@rak-thueringen.de
Tel.: 0361.65 488 – 0
Fax: 0361.65 488 – 20
Website: http://www.rak-thueringen.de
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland:
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Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) (https://www.gesetze-im-internet.de/brao/)
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Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/)
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Fachanwaltsordnung (FAO) (https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/)
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/)
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Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) (https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/)
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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/index.html)
Die Regelungen können auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/ eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
HDI
Juri-Gagarin-Ring 90
99084 Erfurt
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Angaben für die Tätigkeit als Steuerberater/in
Berufsbezeichnung
Steuerberater/in (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Steuerberater/in
Steuerberaterkammer Thüringen
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt
E-Mail: info@stbk-thueringen.de
Tel.: 0361 57692-0
Fax: 0361 57692-19
Website: https://www.stbk-thueringen.de
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Steuerberater/in
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Steuerberater/in in der Bundesrepublik Deutschland:
-
Steuerberatungsgesetz (StBerG) (https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/)
-
Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStb) (https://www.gesetze-im-internet.de/stbdv/)
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Berufsordnung der Bundesteuerberaterkammer (BOStB) (https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_Berufsordnung-inkl-Fachberaterordnung.pdf)
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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014420981.html)
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Fachberaterordnung (FBO) (https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_Berufsordnung-inkl-Fachberaterordnung.pdf)
Die Regelungen können auch bei der Bundesteuerberaterkammer unter https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
HDI
Juri-Gagarin-Ring 90
99084 Erfurt
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
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2 BewertungenDer laufende Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt den typischen Lebensbedarf des Kindes ab (§ 1610 BGB). In der Praxis entstehen nach Trennung und Scheidung aber regelmäßig zusätzliche Kosten. Streit entsteht dann häufig nicht über den Tabellenunterhalt, sondern darüber, was darüber hinaus zu zahlen ist. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf, die richtige Quotenberechnung und eine klare Beleglage. Mehrbedarf und Sonderbedarf: der Unterschied entscheidet Mehrbedarf Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, planbare und dauerhafte Kosten, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen. Typisch sind: Kita- oder Hortgebühren laufende Nachhilfe dauerhafte krankheitsbedingte Aufwendungen (z.B. ...
WeiterlesenKindesunterhalt ist kein „frei verhandelbares“ Thema. Minderjährige Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt (§ 1601 BGB). Wie hoch der Unterhalt ist und wie er praktisch durchgesetzt werden kann, hängt von einer sauberen Titulierung, vollständigen Auskünften und einer realistischen Abänderungsstrategie ab. Viele Konflikte entstehen nicht wegen der Höhe, sondern wegen schlechter Titel, fehlender Dynamik oder falscher Vollstreckung. 1. Ausgangspunkt: Unterhaltspflicht, Bedarf, Leistungsfähigkeit Unterhaltspflicht Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei minderjährigen Kindern trifft die Barunterhaltspflicht regelmäßig den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, während der betreuende ...
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