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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Steuerrecht BFH-Urteil: Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt nicht abzugsfähig
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung oder Erhöhung von nachehelichem Unterhalt steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung betrifft Unterhaltsempfänger, die ihre Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern (Az. X R 7/20 ). Kampf um höheren Unterhalt erfolgreich, doch Steuervorteil versagt Nach ihrer Scheidung im Jahr 2014 wurde die Klägerin von ihrem ehemaligen Ehemann (B) zu einem nachehelichen Unterhalt von monatlich 582,50 Euro verpflichtet. Ein gerichtliches Verfahren mündete in einem Vergleich, der B zur Zahlung eines erhöhten Unterhalts von monatlich 900 Euro veranlasste, wobei die Verfahrenskosten aufgehoben wurden. Für das Gerichtsverfahren entstanden der ... weiter lesen
Steuerrecht BFH-Urteil zu Mitarbeiterbeteiligungen und ihrer steuerlichen Behandlung
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 1/21 vom 14.12.2023 hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Laut diesem Urteil sind Gewinne aus der marktüblichen Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen nicht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten, selbst wenn diese Beteiligungen zuvor unter dem Marktwert erworben wurden. Manager profitiert von Börsengang: Finanzamt wertet Millionen-Aktien als Lohn Ein leitender Angestellter der A GmbH, die unter der Führung der Y AG stand, erwarb im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms Anteile an einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese KG hatte wiederum Anteile an der S Kapitalgesellschaft, die mit dem Ziel einer späteren Börseneinführung erworben wurden. Nach erfolgreicher ... weiter lesen
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