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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht

Kolja Schlecht, LL.M.

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts GmbH
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Über mich

Ich bin im spezialisierten Team Erbrecht bei Wittig Ünalp Rechtsanwälte tätig. Wir Anwältinnen und Anwälte im Team Erbrecht sind den ganzen Tag ausschließlich im Erbrecht beschäftigt. Bei uns gibt es noch andere Anwälte, die außerhalb des Erbrechts tätig sind. So sind insgesamt bei Wittig Ünalp rund 50 Anwälte beschäftigt. Wir beraten als Fachanwälte in unseren jeweiligen Spezialdisziplinen

  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Miet- und WEG-Recht
  • Versicherungsrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Alles Rechtsgebiete, die auch im Zusammenhang mit dem Erbrecht eine wichtige Rolle spielen. Denn oft geht es um Lebensversicherungen, Immobilienbesitz, Bankforderungen/Verbindlichkeiten oder auch um Firmenvermögen und deren Bewertung. Die Kolleginnen und Kollegen der Dezernate unterstützen uns im Erbrecht sehr.

Auch sind wir gesellschaftsrechtlich mit einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verbunden, der MS Wittig GmbH. Hier erhalten unsere Mandanten steuerlich die Unterstützung, die wir im Erbrecht oftmals brauchen.

Wir als Kanzlei haben Standorte in Hamburg, Bremen, Berlin, Köln und Hannover. Überall vertreten wir Mandanten im Erbrecht.

Zu mir noch kurz:

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem Referendariat (ebenfalls in Hamburg), entschied ich mich, einen zusätzlichen Master-Studiengang mit an der University of Cape Town in Südafrika zu absolvieren.

Seit meiner Zulassung im Jahr 1996 bin ich als Anwalt tätig.

Ich war einer der Gründungspartner der renommierten Kanzlei Münchow Commandeur + Partner mit Sitz in Hamburg mit dem Schwerpunkt Erbrecht.

2007 erhielt ich dann die Zertifizierung als Testamentsvollstrecker durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

Schon 2010 wurde mir der Fachanwaltstitel für Erbrecht von der Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen.

Seit über 25 Jahre bin ich Erbrechtsanwalt. Es gibt nichts, was ich im Erbrecht noch nicht gesehen habe.

Ich freue mich auf Ihre Aufgabenstellung. Nehmen Sie Kontakt auf, ich würde mich sehr freuen.

Ihr Kolja Schlecht

Fachanwalt für Erbrecht

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts GmbH

Spezialisierungen

  • Erbrecht
  • Nachlassplanung Gestaltung erbrechtlicher Vermögensnachfolge durch Testament und Erbvertrag
  • Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Antragstellung und Anfechtungsverfahren vor dem Nachlassgericht
  • Abwicklungen Erbfällen
  • Testamentsvollstrecker
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteueroptimierung zu Lebzeiten
  • Erbschaftsteuererklärungen

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Erbengemeinschaft
  • Erbrecht
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Erbschein
  • Erbteilung
  • Internationales Privatrecht im ErbR
  • Nachlass
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Nachlassverwaltung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteil
  • Schenkungssteuererklärung
  • Testament
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Vertragsgestaltung
  • Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
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Meine Fachanwaltschaften

  • Erbrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Hamburger Anwaltverein e.V.
Fachanwalt Kolja Schlecht, LL.M. ist gelistet unter Rechtsanwalt Hamburg und Anwalt Erbrecht Hamburg.
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Rechtstipps von Kolja Schlecht, LL.M. auf fachanwalt.de

Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
14.12.2022 Kolja Schlecht, LL.M.
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Erbschaftsteuer zukünftig schon vor Klärung der Erbenstellung zu zahlen?
SternSternSternSternStern (2 Bewertungen) 19.10.2022 Kolja Schlecht, LL.M.
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SternSternSternSternStern (5 Bewertungen) 05.10.2022 Kolja Schlecht, LL.M.
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Welche Anforderungen gelten bei Erbeinsetzung per Brief? – Bloße Ankündigung genügt nicht Testamente können auf unterschiedliche Weise verfasst werden. Sie können handschriftlich erstellt werden oder bei einem Notar. Möglich ist auch, jemanden per Brief als Erben einzusetzen. Aber nicht jeder Brief, den der Testierende an den Erben in spe schreibt, führt zu einer wirksamen Erbeinsetzung. Dankesbrief nach Weihnachten Die Erblasserin war zu Weihnachten bei Freunden eingeladen. In ihrem Dankesbrief schrieb sie: „ … Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. … Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; Ihr allein sollt meine Erben sein. Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht um mich, da ist ...

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