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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Kolja van Lück

Kanzlei für Erbrecht
(Erbrecht Steuerrecht Testamentsvollstreckung)
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Niederkasseler Str. 63c
40547 Düsseldorf
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FACHKANZLEI FÜR ERBRECHT, STEUERRECHT UND TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Rechtsanwalt Dr. van Lück ist spezialisiert auf Erbrecht und Steuerrecht und steht Ihnen in allen rechtlichen Belangen rund um diese Themen sowie bei Fragen zur Vermögensnachfolge zur Seite. Mit seiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht gehört er zu einem kleinen Kreis von Anwälten im Rheinland, die über diese besondere Spezialisierung verfügen. Dank seiner langjährigen Berufserfahrung wird er regelmäßig als Referent für Fachvorträge zu steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen gebucht.

Darüber hinaus ist Dr. van Lück als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) darauf spezialisiert, Nachlässe professionell und vertrauensvoll zu verwalten. In Düsseldorf ist er der einzige Fachanwalt im Steuer- als auch im Erbrecht, der gleichzeitig die Zusatzqualifikation als Testamentsvollstrecker mitbringt.

Kanzlei für Erbrecht

Spezialisierungen

Erbrecht & Steuerrecht – Kompetente Beratung aus einer Hand

Individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen und erbrechtlichen Anliegen

In der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. van Lück erhalten Sie fundierte rechtliche Unterstützung in zwei besonders sensiblen und komplexen Rechtsgebieten: dem Steuerrecht und dem Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Fachanwalt in beiden Bereichen und bietet Ihnen damit eine seltene Doppelqualifikation, von der Sie bei der Gestaltung Ihres Vermögens, Ihrer Nachfolge und im Umgang mit dem Finanzamt unmittelbar profitieren.

Ob es um die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments, die steueroptimierte Übertragung von Vermögen, die Abwicklung eines Erbfalls oder die Vertretung gegenüber dem Finanzamt geht – Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie ganzheitlich, vorausschauend und mit klarem Blick für Ihre persönlichen Ziele.

Leistungen im Erbrecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen

  • Planung der Vermögensnachfolge unter steuerlichen und familiären Gesichtspunkten

  • Übertragung und Erwerb von Immobilien

  • Beratung bei Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen

  • Testamentsvollstreckung durch zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)

  • Vorsorgeberatung / Patientenverfügung / Vorsorge- und Generalvollmacht

Leistungen im Steuerrecht:

  • Vertretung in steuerrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Einspruchsverfahren, Klage vor dem Finanzgericht)

  • Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften

  • Steuerrechtliche Begleitung bei Unternehmensnachfolgen

  • Beratung von Start-Ups, Gründern, Influencern

  • Beratung für Berater / zweitmeinung für Steuerberater

  • Regressabwehr für Steuerberater und Awaltskollegen

  • Gemeinnützigkeitsrecht

Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und Fachwissen – für eine rechtssichere und steuerlich optimierte Regelung Ihrer Angelegenheiten.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abgabenrecht
  • Altersvorsorge
  • Bewertungsrecht
  • Einkommenssteuer
  • Einkommensteuer
  • Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbssteuerrecht
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Körperschaftssteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Schenkungssteuerrecht
  • Schenkungsteuerrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerverfahrensrecht
  • Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuerrecht
  • Verbrauchssteuerrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Erbrecht
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Erbschein
  • Erbteilung
  • Internationales Privatrecht im ErbR
  • Nachlass
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Nachlassverwaltung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteil
  • Schenkungssteuererklärung
  • Testament
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Vertragsgestaltung
  • Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
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Meine Fachanwaltschaften

  • Steuerrecht
  • Erbrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vorstandsmitglied im Düsseldorfer AnwaltVerein e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Lions

Publikationen

  • Publikationen

    Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Mitautor im Praktiker-Kommentar zur Agbaneordnung im NWB-Verlag. Er kommentiert dort die praxisrelevanten Vorschriften der §§ 3 bis 15 AO. Er veröffentlicht d arüber hinaus regelmäßig Aufsätze und Beiträge in Fachzeitschriften zum Steuerrecht und Erbrecht.

    Vorträge

    Rechtsanwalt Dr. van Lück hält seit über zehn Jahren Vorträge im Steuerrecht und Erbrecht. Seine Vortragstätigkeit erstreckt sich auf die Fortbildung und Weiterbildung von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten sowie auf die fachliche Information von Entscheidungsträgern in Unternehmen. Thematisch konzentrieren sich die Vorträge auf das Steuerrecht, das Erbrecht und die Nachfolgeplanung. Aktuelle Vortragsveranstaltungen finden Sie hier: Dr. van Lück - Vorträge im Steuerrecht und Erbrecht

  • Impressionen zur Kanzlei

    Kanzlei Impressum

    Pflichtangaben gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien (TMG):
    Verantwortlich als Diensteanbieter im Sinne des TMG:

    Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück

    Fachanwalt für Steuerrecht
    Fachanwalt für Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

    Niederkasseler Str. 63c , 40547 Düsseldorf
    Telefon: 0211 9421 2901
    E-Mail: buero@vanLueck-Recht.de

    Die oben genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
    Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Mitglied Nr. 56427
    Berufshaftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover

    Berufsrechtliche Regelungen
    Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und unterliegt in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs – der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln). Diese Gesetze und Verordnungen sind zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) einsehbar.

    Haftungsausschluss
    Auf diesen Internet-Seiten finden Sie auch Links zu anderen Seiten im Internet. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten besteht, auf die verlinkt wird. Dr. van Lück macht sich diese Inhalte nicht bereits durch die bloße Nennung oder Verlinkung zu eigen und kann daher für den Inhalt dieser Seiten nicht zur Verantwortung gezogen werden Es kann daher keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und die Sicherheit dieser Seiten übernommen werden. Diese Erklärung gilt für alle auf diesen Internet-Seiten (www.vanLueck-Recht.de und Unterseiten) enthaltenen Links zu externen Seiten und deren Inhalten.
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    Rechtehinweis und Urhebervermerk
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    Kanzlei Datenschutzerklärung

    Fachanwalt Dr. Kolja van Lück ist gelistet unter Rechtsanwalt Düsseldorf und Anwalt Steuerrecht Düsseldorf und Anwalt Erbrecht Düsseldorf.
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    Bewertungen von Fachanwalt Dr. Kolja van Lück

    Bewertung auf fachanwalt.de
    SternSternSternSternStern16 Bewertungen
    5.0 von 5.0 •
    Stand: 15.12.2025

    SternSternSternSternSternBewertung von A. v. • 09.12.2025
    Erbrecht

    Eine für uns undurchsichtige Erbsituation hat Hr. Dr. van Lück fachlich sehr gut sortiert und uns mit frischen Impulsen in eine neue Bahn gelenkt, so dass sich aus einer kniffeligen und unglücklichen Sachlage für uns die bestmögliche Konstellation ergeben hat. Vielen Dank an Hr. Dr. van Lück für seinen tollen Einsatz, wir können ihn in jeder Hinsicht weiterempfehlen.

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    SternSternSternSternSternBewertung von B. K. • 08.12.2025
    Erbrecht

    Herrn Rechtsanwalt Dr. van Lück habe ich aufgrund einer familiären Nachlassangelegenheit aufgesucht. Fachbezogene Informationen hat Herr Dr. van Lück mir empathisch und zugewandt vermittelt. Ich habe das Gespräch positiv wahrgenommen und werde den Kontakt halten.

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    SternSternSternSternSternBewertung von A. H. • 01.12.2025
    Erbrecht

    Ich bin sehr zufrieden. Die Beratung von Herr Dr. Kolja van Lück war nicht nur fachlich top, sondern hat mir auch ganz neue Aspekte aufgezeigt, an die ich vorher nicht gedacht hatte. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung!

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    Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
    14.11.2025 Dr. Kolja van Lück
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    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei ...

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    Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
    19.09.2025 Dr. Kolja van Lück
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    Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt ...

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    Güterstandsschaukel: Vermögensschutz und Steueroptimierung
    23.06.2025 Dr. Kolja van Lück
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    Die Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar. Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. ...

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