Eine für uns undurchsichtige Erbsituation hat Hr. Dr. van Lück fachlich sehr gut sortiert und uns mit frischen Impulsen in eine neue Bahn gelenkt, so dass sich aus einer kniffeligen und unglücklichen Sachlage für uns die bestmögliche Konstellation ergeben hat. Vielen Dank an Hr. Dr. van Lück für seinen tollen Einsatz, wir können ihn in jeder Hinsicht weiterempfehlen.
Dr. Kolja van Lück
(Erbrecht Steuerrecht Testamentsvollstreckung)





(Erbrecht Steuerrecht Testamentsvollstreckung)
FACHKANZLEI FÜR ERBRECHT, STEUERRECHT UND TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Rechtsanwalt Dr. van Lück ist spezialisiert auf Erbrecht und Steuerrecht und steht Ihnen in allen rechtlichen Belangen rund um diese Themen sowie bei Fragen zur Vermögensnachfolge zur Seite. Mit seiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht gehört er zu einem kleinen Kreis von Anwälten im Rheinland, die über diese besondere Spezialisierung verfügen. Dank seiner langjährigen Berufserfahrung wird er regelmäßig als Referent für Fachvorträge zu steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen gebucht.
Darüber hinaus ist Dr. van Lück als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) darauf spezialisiert, Nachlässe professionell und vertrauensvoll zu verwalten. In Düsseldorf ist er der einzige Fachanwalt im Steuer- als auch im Erbrecht, der gleichzeitig die Zusatzqualifikation als Testamentsvollstrecker mitbringt.
Spezialisierungen
Erbrecht & Steuerrecht – Kompetente Beratung aus einer Hand
Individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen und erbrechtlichen Anliegen
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. van Lück erhalten Sie fundierte rechtliche Unterstützung in zwei besonders sensiblen und komplexen Rechtsgebieten: dem Steuerrecht und dem Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Fachanwalt in beiden Bereichen und bietet Ihnen damit eine seltene Doppelqualifikation, von der Sie bei der Gestaltung Ihres Vermögens, Ihrer Nachfolge und im Umgang mit dem Finanzamt unmittelbar profitieren.
Ob es um die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments, die steueroptimierte Übertragung von Vermögen, die Abwicklung eines Erbfalls oder die Vertretung gegenüber dem Finanzamt geht – Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie ganzheitlich, vorausschauend und mit klarem Blick für Ihre persönlichen Ziele.
Leistungen im Erbrecht:
-
Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
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Planung der Vermögensnachfolge unter steuerlichen und familiären Gesichtspunkten
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Übertragung und Erwerb von Immobilien
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Beratung bei Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen
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Testamentsvollstreckung durch zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)
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Vorsorgeberatung / Patientenverfügung / Vorsorge- und Generalvollmacht
Leistungen im Steuerrecht:
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Vertretung in steuerrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Einspruchsverfahren, Klage vor dem Finanzgericht)
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Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften
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Steuerrechtliche Begleitung bei Unternehmensnachfolgen
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Beratung von Start-Ups, Gründern, Influencern
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Beratung für Berater / zweitmeinung für Steuerberater
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Regressabwehr für Steuerberater und Awaltskollegen
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Gemeinnützigkeitsrecht
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und Fachwissen – für eine rechtssichere und steuerlich optimierte Regelung Ihrer Angelegenheiten.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht
- Altersvorsorge
- Bewertungsrecht
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbfolge
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Schenkungssteuerrecht
- Schenkungsteuerrecht
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Steuerrecht
- Erbrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Vorstandsmitglied im Düsseldorfer AnwaltVerein e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Lions
Publikationen
Publikationen
Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Mitautor im Praktiker-Kommentar zur Agbaneordnung im NWB-Verlag. Er kommentiert dort die praxisrelevanten Vorschriften der §§ 3 bis 15 AO. Er veröffentlicht d arüber hinaus regelmäßig Aufsätze und Beiträge in Fachzeitschriften zum Steuerrecht und Erbrecht.
Vorträge
Rechtsanwalt Dr. van Lück hält seit über zehn Jahren Vorträge im Steuerrecht und Erbrecht. Seine Vortragstätigkeit erstreckt sich auf die Fortbildung und Weiterbildung von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten sowie auf die fachliche Information von Entscheidungsträgern in Unternehmen. Thematisch konzentrieren sich die Vorträge auf das Steuerrecht, das Erbrecht und die Nachfolgeplanung. Aktuelle Vortragsveranstaltungen finden Sie hier: Dr. van Lück - Vorträge im Steuerrecht und Erbrecht
Kanzlei Impressum
Pflichtangaben gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien (TMG):
Verantwortlich als Diensteanbieter im Sinne des TMG:
Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Niederkasseler Str. 63c , 40547 Düsseldorf
Telefon: 0211 9421 2901
E-Mail: buero@vanLueck-Recht.de
Die oben genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Mitglied Nr. 56427
Berufshaftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und unterliegt in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs – der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln). Diese Gesetze und Verordnungen sind zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) einsehbar.
Haftungsausschluss
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Kanzlei Datenschutzerklärung




16 Bewertungen



Bewertung von A. v. • 09.12.2025



Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von B. K. • 08.12.2025Herrn Rechtsanwalt Dr. van Lück habe ich aufgrund einer familiären Nachlassangelegenheit aufgesucht. Fachbezogene Informationen hat Herr Dr. van Lück mir empathisch und zugewandt vermittelt. Ich habe das Gespräch positiv wahrgenommen und werde den Kontakt halten.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von A. H. • 01.12.2025Ich bin sehr zufrieden. Die Beratung von Herr Dr. Kolja van Lück war nicht nur fachlich top, sondern hat mir auch ganz neue Aspekte aufgezeigt, an die ich vorher nicht gedacht hatte. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von U. D. • 17.11.2025Wir waren äußerst zufrieden mit der Arbeit von Rechtsanwalt Dr. van Lück. Von Anfang an wurden wir kompetent, freundlich und verständlich beraten. Besonders beeindruckt hat uns die schnelle und zuverlässige Bearbeitung unseres Anliegens – jede Frage wurde umgehend beantwortet, alle Schritte klar erklärt.
Man merkt sofort, dass Herr Dr. van Lück über tiefes Fachwissen verfügt und mit großem Engagement für seine Mandanten eintritt. Absolute Weiterempfehlung!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von U. K. • 03.11.2025Äußerst kompetent, schnell und zuverlässig! Mein Anliegen wurde sofort verstanden und perfekt umgesetzt. Die Kommunikation verlief reibungslos, ich musste mich um nichts kümmern. Ein Anwalt, dem man wirklich vertrauen kann – absolut empfehlenswert und jederzeit wieder!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von M. B. • 31.10.2025Herr Dr. van Lück, war in meinem Anliegen blitzschnell und hat mir umgehend einen Termin gewährt. Die Erstberatung lief sehr verständlich ab, auf all meine Fragen wurde konkret und ausführlich eingegangen sodass ich mich gut beraten gefühlt habe. Auch für weiter Rückfragen stand Herr Dr. van Lück zur Verfügung und hat mir sehr geholfen. Alles in allem kann ich Herrn Dr. van Lück bestens weiterempfehlen!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von T. R. • 16.08.2025Ich war sehr glücklich über die gute Zusammenarbeit und die sehr kompetente Beratung.
Ich kann Herrn Dr. Van Lück nur wärmstens weiter Empfehlen. Vielen Dank noch mal für die gute Zusammenarbeit.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von H. H. • 11.08.2025Ich bedanke der Anwalt dr. Hr. Van Lück für seine Hilfe bei mein Problem. Am ende musste ich die 10.000 € nicht mehr bezahlen müssen. Er ist wirklich das Beste Anwalt. Ich empfehle ihn weiter.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von G. F. • 07.08.2025Herr Dr. van Lück hat unsere Familie im Hinblick auf eine komplexe Erbregelung äußerst kompetent, umfassend und vertrauenswürdig beraten. Die Kommunikation mit ihm verlief in einer sehr angenehmen Atmosphäre mit hoher Transparenz bezüglich der zu besprechenden Detailfragen und dem Honorar. Herr Dr. van Lück zeigte sich zeitlich sehr flexibel. Wir empfehlen Herrn Dr. van Lück sehr gerne weiter.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von A. L. • 23.07.2025Ich fühlte mich in meiner Angelegenheit sehr gut beraten und konnte mich jederzeit auf eine immer sehr zeitnahe Antwort verlassen. Ich würde mich jederzeit wieder von Herrn Dr. Lück beraten und vertreten lassen!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von J. B. • 02.07.2025Dr. van Lück überzeugt nicht nur durch seine fachliche Kompetenz, sondern auch durch seine ruhige und sympathische Art. Die Kommunikation war immer transparent, verständlich und zielgerichtet. Absolut empfehlenswert!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Bewertung von E. D. • 02.07.2025Dr. Kolja van Lück überzeugt als hochqualifizierter Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie als zertifizierter Testamentsvollstrecker. Die Kanzlei bietet fundierte, praxisorientierte Beratung bei allen erbrechtlichen Fragen. Besonders hervorzuheben sind die strukturierte Arbeitsweise, die klare Kommunikation komplexer Sachverhalte und die zuverlässige Betreuung. Die moderne, mandantenfreundliche Kanzlei ist eine sehr empfehlenswerte Adresse für alle Anliegen im Erbrecht.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von P. H. • 28.06.2025Herr Dr van Lück hat mein Anliegen unkompliziert und kompetent analysiert und potentielle Handlungsoptionen verständlich erklärt. Die freundliche Atmosphäre war sehr angenehm und ich bin mit der Beratung sehr zufrieden gewesen.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von E. L. • 07.06.2025Ich bedanke mich sehr herzlich bei Herrn Dr. van Lück, der meinen Nachlass nach meinen Wünschen und Vorstellungen geregelt hat. Den Ersttermin habe ich problemlos über die Homepage gebucht, bereits in einem Folgetermin konnte alles weitere geregelt worden. Wunderbar!




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von U. K. • 05.06.2025Dr. van Lück hat mir in einer komplizierten erbrechtlichen Auseinandersetzung geholfen. Die Beratung war empathisch und es wurde alles verständlich erklärt und in meinem Interesse umgesetzt. Super!




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von H. T. • 03.06.2025Dr. van Lück hat uns bei der Erstellung eines Berliner Testaments und Vermächtnissen für unsere Kinder unterstützt. Er hat uns auch auf die steuerlichen Themen hingewiesen, was für uns von großem Nutzen war. Wir würden ihn als Fachanwalt im Erbrecht und Steuerrecht weiterempfehlen.




Honorar/Leistung



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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern. Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei ...
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Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt ...
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Die Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar. Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. ...
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