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Rechtsanwalt Dr. Andreas h.c. Piel steht Ihnen kompetent zur Seite und verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht, hier vor Ort.
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Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall begleitet Sie professionell und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, direkt hier in der Nähe.
Alte Forstlahmer Str. 22 , 95326 Kulmbach
Hochwertige Rechtsservices bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Horst Hohenner mit ausgereiften Strategien in diesem Standort.
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Rechtsanwalt Johannes Fröhlich unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und behält dabei stets Ihre Ziele im Fokus, in unseren Räumlichkeiten.
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Effiziente juristische Konfliktlösungen erwarten Sie bei Rechtsanwalt Achim Riedel auf Grundlage sorgfältiger Analysen hier vor Ort.
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Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen finden Sie durch Rechtsanwalt Jürgen Schmidt unter Einsatz modernster Kanzleimethoden am Standort Kulmbach.
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Vielseitige juristische Fragestellungen klärt Rechtsanwalt Stefan Kollerer aus der Sozietät in Kulmbach.
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Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen sichert Ihnen Rechtsanwalt Christian Ebert unter Einsatz modernster Kanzleimethoden in der Sozietät von Kulmbach.
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Mit Beschluss vom 9. September 2025 ( Az. 5 AZN 142/25 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die seit Langem umstrittene Frage der richterlichen Nachberatung präzisiert und dabei die Telefonkonferenz als zulässige Form der Beratung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die Einführung der Videokonferenztechnik durch das Gesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 222) die bisherige Praxis nicht verdrängt. Betont wird die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Besetzung des Spruchkörpers. Kernaussage der Entscheidung Auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem neuen § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ArbGG (seit 19. Juli 2024) dürfen Gericht und Richter – sofern alle zustimmen – nachträgliche Beratungen und Abstimmungen über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch telefonisch...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Juli 2025 (Az. 12 SLa 640/25 ) eine bedeutende Entscheidung zum Kündigungsschutz bei Personalabbau getroffen. Die Richter stellten klar: Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer einheitlichen Restrukturierungsentscheidung Stellen abbaut, zählt der Zeitpunkt dieser unternehmerischen Planung – nicht der spätere, kleinere Personalstand im Moment der Kündigung. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen und schafft Rechtssicherheit für Personalverantwortliche. Kündigungsschutzgesetz: Warum der Zeitpunkt der Planung entscheidend ist Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung...
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