Beruflicher Werdegang Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg Absolvierung des Referendariats mit Stationen am Landgericht Heilbronn, der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dem Verwaltungsgericht Stuttgart, einer Anwaltssozietät in Heidelberg, der Deutschen Handelskammer in Wien sowie …
Herr Rechtsanwalt Michael Bohrmann berät Sie mit absolut professioneller Expertise und setzt Ihr gutes Recht durch, in unseren Räumlichkeiten.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...
weiter lesenDie Arbeitswelt hat sich gerade in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Während früher feste Arbeitsplätze und klar definierte Präsenzzeiten galten, sieht man heute in vielen Unternehmen flexible Modelle: hybrides Arbeiten, Remote Work und Shared Desks gehören mittlerweile zum Standard. Damit entstehen nicht nur neue Chancen, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen - insbesondere für Arbeitgeber, Führungskräfte und HR-Abteilungen. Wer sich in diesem Umfeld nicht gut absichert, riskiert arbeitsrechtliche Konflikte und organisatorische Schwachstellen. Flexible Arbeitsplatzmodelle und das Arbeitsrecht Sobald Mitarbeitende nicht mehr täglich im Büro erscheinen und im Homeoffice oder in Coworking-Spaces arbeiten, stellen sich neue rechtliche Fragen. Dazu gehört zum Beispiel die korrekte...
weiter lesenDie Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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