Lars Christoph
Seit 2008 ist Lars Christoph als Rechtsanwalt tätig und hat sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf die Beratung von Unternehmen, Privatpersonen und Behörden in allen Belangen des öffentlichen Rechts spezialisiert. Über 12 Jahre arbeitete er in einer der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands mit rund 100 hochqualifizierten Juristinnen und Juristen. In dieser Zeit leitete er die Umsetzung großer Infrastrukturprojekte, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, und übernahm die Verantwortung für städtebauliche Entwicklungsprojekte. Seit Anfang 2021 steht Lars Christoph seinen Mandanten in seiner eigenen Kanzlei mit umfassender anwaltlicher Expertise zur Seite.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Lars Christoph seit mehr als zwei Jahrzehnten aktiv in der Kommunalpolitik. Er hat durchgehend Mandate auf Stadt- und Kreisebene wahrgenommen und war auch auf überregionaler Ebene parteipolitisch tätig. In dieser Funktion übernahm er Führungsverantwortung, unter anderem als Vorsitzender von Verbänden mit 500 bis über 1.000 Mitgliedern. Mehr als ein Jahrzehnt war er in leitenden Positionen kommunaler Gremien aktiv und übernahm Verantwortung in den Aufsichtsorganen verschiedener kommunaler Unternehmen und Organisationen.
Seit einigen Jahren ist Lars Christoph zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und lehrt hier u.a. das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsvollstreckungsrecht.
Lars Christoph verfolgt das Ziel, seinen Mandanten nicht nur fachlich exzellente Rechtsberatung zu bieten, sondern auch durch einen außergewöhnlich hohen Serviceanspruch zu überzeugen.
Spezialisierungen
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung in allen relevanten Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts. Ob es um komplexe Planungsverfahren, Grundstückstransaktionen oder den Schutz historischer Bausubstanz geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Baurecht
Im Baurecht unterstützen wir Sie bei der Realisierung von Bauvorhaben, der Klärung baurechtlicher Genehmigungen und der Bewältigung rechtlicher Konflikte im Zusammenhang mit Bauprojekten. Unser Ziel ist es, Ihre Projekte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.
Kommunalrecht
Wir beraten Kommunen, kommunale Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Kommunalrechts. Von der rechtssicheren Gestaltung von Satzungen bis hin zur Begleitung kommunaler Bauvorhaben – wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
Planungsrecht
Im Planungsrecht begleiten wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Bauleitplänen, Bebauungsplänen und weiteren planungsrechtlichen Verfahren. Wir sorgen dafür, dass Ihre Projekte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und vertreten Sie bei Bedarf vor Behörden oder Gerichten.
Umwelt- und Anlagenzulassungsrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Genehmigungsverfahren für Anlagen, der Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben und der Klärung von Konflikten im Umweltrecht. Wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt rechtssicher und umweltgerecht realisiert werden kann.
Enteignungs- und Entschädigungsfeststellungsverfahren
Im Bereich der Enteignung und Entschädigung vertreten wir sowohl öffentliche Institutionen als auch Privatpersonen. Wir begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte und setzen uns für eine faire und rechtlich korrekte Lösung ein.
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich abzusichern. Unsere Expertise reicht von einfachen Vereinbarungen bis hin zu komplexen Vertragsstrukturen.
Begleitung von Grundstücksverträgen
Beim Kauf, Verkauf oder der Übertragung von Grundstücken stehen wir Ihnen beratend und begleitend zur Seite. Wir prüfen rechtliche Risiken, gestalten maßgeschneiderte Verträge und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Denkmalschutzrecht
Im Denkmalschutzrecht beraten wir Sie zu den rechtlichen Vorgaben bei der Sanierung, Nutzung oder Umgestaltung denkmalgeschützter Gebäude. Wir helfen Ihnen, die Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Interessen zu wahren.
Warum wir?
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch fundiertes Fachwissen, langjährige Erfahrung und eine lösungsorientierte Arbeitsweise aus. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre Ziele zu erreichen.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht im Verwaltungsrecht
- Baurecht, öffentlich
- Bergrecht
- Energierecht
- Gaststättenrecht
- Gemeinderecht
- Gewerbeerlaubnis
- Gewerberecht
- Handwerksrecht
- Immisionsschutzrecht
- Kommunales Abgabenrecht
- Landschaftsschutzrecht
- Naturschutzrecht (im VerwR)
- Öffentlich-rechtlicher-Vertrag
- Personenstands-/Namensrecht
- Polizeirecht
- Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
- Staatshaftungsrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Subventionsrecht
- Umweltrecht (im VerwR)
- Versammlungsrecht
- Verwaltungsakt
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Wasserrecht
- Wirtschaftsförderungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
- Zwangsgeld
Meine Fachanwaltschaften
- Verwaltungsrecht
Kanzlei Impressum
IMPRESSUM
Lars Christoph Rechtsanwälte
Lars Christoph
Nußbaumerstraße 17b
D- 50823 Köln
Tel.: +49-177-3098397
E-Mail: info@lcr-recht.de
Web: https://www.lcr-recht.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 341213185.
Inhaltlich für diese Website verantwortlich ist Lars Christoph, Nußbaumerstraße 17b, 50823 Köln.
Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Lars Christoph ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln (http://www.rak-koeln.de).
Berufsrechtliche Grundlagen der beruflichen Tätigkeit von Lars Christoph Rechtsanwälte bilden insbesondere die nachfolgenden Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG), Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Vorstehende Vorschriften sowie ergänzende berufsrechtliche Informationen sind im Volltext abrufbar auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ in der Rubrik Berufsrecht.
Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Lars Christoph Rechtsanwälte unterhalten eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO). Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Hinweise für Verbraucher zur Streitbeilegung:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) wird auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hingewiesen. Diese ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG und vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Lars Christoph Rechtsanwälte sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Wege der Online-Streitbeilegung sowie bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft weder verpflichtet noch erklären sich Lars Christoph Rechtsanwälte zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren im Vorhinein bereit. Die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Verlauf oder während einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien gemäß § 37 VSBG bleibt unberührt.
Urheberrecht
Das Urheberrecht an dem Inhalt dieser Webseite oder Teilen davon steht Lars Christoph Rechtsanwälte oder Dritten zu, die Lars Christoph Rechtsanwälte ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt haben.
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