Berblingerstr. 31 , 88471 Laupheim
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher berät Sie juristisch fachlich versiert und setzt Ihr gutes Recht durch, hier unmittelbar vor Ort.
Marktplatz 5 , 88471 Laupheim
Hochwertige Rechtsservices bietet Ihnen bei Rechtsanwältin Daniela Christiane Safronow durch professionelles Engagement vor Ort, direkt in Ihrer Stadt.
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Rabenstr. 51 , 88471 Laupheim
Kompetente Betreuung in anspruchsvollen Situationen garantiert Ihnen Rechtsanwältin Christine Epple-Ammann durch eine direkte Betreuung in den Kanzleiräumen in Laupheim.
Marktplatz 12 , 88471 Laupheim
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen bietet Ihnen Rechtsanwältin Petra Schmid auf Basis langjähriger Praxiserfahrung vor Ort in Laupheim.
Marktplatz 16/1 , 88471 Laupheim
Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen erhalten Sie von Rechtsanwalt Ingolf Panis mit einem lösungsorientierten Ansatz in den Kanzleiräumen in Laupheim.
Rabenstraße 51 , 88471 Laupheim
Effiziente juristische Konfliktlösungen stehen Ihnen zur Verfügung bei Rechtsanwalt Heiko Weber auf Basis umfassender Erfahrung hier vor Ort und in der Umgebung.
König-Wilhelm-Straße 16 , 88471 Laupheim
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Stühle bietet eine kompetente und verlässliche Betreuung und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, an diesem Standort.
Berblingerstr. 31 , 88471 Laupheim
Herr Rechtsanwalt Christian Dangel berät Sie juristisch fachlich versiert und schützt Ihre Rechte konsequent, aus dem Kanzleiumfeld in dieser Umgebung.
Marktplatz 5 , 88471 Laupheim
Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen erhalten Sie von Rechtsanwältin Sabine Raufeisen mit persönlicher Beratung aus seiner Kanzlei in Laupheim.
Rabenstraße 51 , 88471 Laupheim
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier führt Ihr Mandat engagiert und zuverlässig aus und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, innerhalb unserer Kanzleiräume.
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Mit Beschluss vom 9. September 2025 ( Az. 5 AZN 142/25 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die seit Langem umstrittene Frage der richterlichen Nachberatung präzisiert und dabei die Telefonkonferenz als zulässige Form der Beratung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die Einführung der Videokonferenztechnik durch das Gesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 222) die bisherige Praxis nicht verdrängt. Betont wird die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Besetzung des Spruchkörpers. Kernaussage der Entscheidung Auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem neuen § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ArbGG (seit 19. Juli 2024) dürfen Gericht und Richter – sofern alle zustimmen – nachträgliche Beratungen und Abstimmungen über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch telefonisch...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Juli 2025 (Az. 12 SLa 640/25 ) eine bedeutende Entscheidung zum Kündigungsschutz bei Personalabbau getroffen. Die Richter stellten klar: Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer einheitlichen Restrukturierungsentscheidung Stellen abbaut, zählt der Zeitpunkt dieser unternehmerischen Planung – nicht der spätere, kleinere Personalstand im Moment der Kündigung. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen und schafft Rechtssicherheit für Personalverantwortliche. Kündigungsschutzgesetz: Warum der Zeitpunkt der Planung entscheidend ist Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung...
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