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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Kein Missbrauch mit Qualifizierungsgesellschaften
Erfurt (jur). Qualifizierungsgesellschaften dürfen nicht missbraucht werden, um einem Betriebserwerber die Übernahme der Arbeitnehmer zu ersparen. Arbeitsverträge mit der Qualifizierungsgesellschaft sind dann unwirksam, und die Arbeitsverhältnisse gehen auf den Erwerber über, urteilte am Donnerstag, 25. Oktober 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 572/11). Damit stärkten die obersten Arbeitsrichter die Regeln des sogenannten Betriebsübergangs. Beim Verkauf eines Betriebs gehen danach die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Im entschiedenen Fall hatte ein Metallbetrieb im Rheinland Insolvenz angemeldet. Ein potenzieller Käufer hatte über seine gesetzlichen Pflichten hinaus der IG Metall zugesichert, von den 1.600...weiter lesen
Verwaltungsrecht
Altersgrenze für Prüfsachverständige wegen erhöhtem Fehlerrisiko zulässig
Leipzig (jur). Prüfsachverständige für Gebäude müssen eine Altersgrenze hinnehmen. Mit einem am Mittwoch, 21. Januar 2015, verkündeten Urteil billigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Altersgrenze von 70 Jahren in Hessen (Az.: 10 CN 1.14). Bei älteren Prüfern bestehe ein „erhöhtes Risiko von Fehlleistungen“. Die altersbedingte Benachteiligung sei daher gerechtfertigt, um die Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten und das Leben ihrer Nutzer zu schützen.
Nach der Hessischen Bauordnung wird die Sicherheit größerer öffentlich zugänglicher Gebäude durch anerkannte Sachverständige überprüft. Das gilt etwa für Hochhäuser, Krankenhäuser und Schulen sowie für größere...weiter lesen
Strafrecht
Oberlandesgericht Hamm stärkt Recht zur Notwehr und Nothilfe
Wer körperlich angegriffen wird, darf sich mit dem mildesten Abwehrmittel verteidigen, das er zur Hand hat und mit dem der Angriff sofort und endgültig abgewehrt werden kann. Dabei muss nicht auf weniger gefährliche, in ihrer Abwehrwirkung zweifelhafte Verteidigungsmittel zurückgegriffen werden, auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Angegriffene nicht einlassen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Revisionsurteil vom 15.07.2013 entschieden und damit ein den Angeklagten freisprechendes Berufungsurteil des Landgerichts Siegen bestätigt.
Der zur Tatzeit 23 Jahre alte Angeklagte, ein Schüler aus dem Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, war wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des zur Tatzeit 23 Jahre alten Nebenklägers, eines...weiter lesen