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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Verwaltungsrecht
Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen
München (jur). Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern müssen von der Kommune übernommene Führerscheinkosten nicht zurückzahlen. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht solch einen Rückgriff auf die Freiwilligen Feuerwehrleute nicht vor, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 26. Mai 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 BV 13.2391).
Im konkreten Fall hatte ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein im Landkreis Forchheim nördlich von Nürnberg von der Gemeinde die Kosten für einen Lkw-Führerschein erstattet bekommen. Gleichzeitig hatte der ehrenamtliche Feuerwehrmann erklärt, für mindestens zehn Jahre für Einsätze, Ausbildung und Übungen als Lkw-Fahrer zur Verfügung zu stehen. ... weiter lesen
Steuerrecht
Scheidungskosten mindern Einkommenssteuer
Düsseldorf (jur). Scheiden tut auch dem Finanzamt weh. Denn die mit einer Ehescheidung verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, wie jedenfalls das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 9. April 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 2392/12 E). Es stellte sich damit gegen einen sogenannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums.
Wie üblich war im entschiedenen Fall bei der Scheidung auch der Versorgungsausgleich (Altersversorgung), der Zugewinnausgleich (Vermögen) und der nacheheliche Unterhalt gerichtlich zu regeln. Für die geschiedene Ex-Ehefrau kamen so Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 8.195 Euro zusammen. Diesen Betrag setzte sie in ihrer Steuererklärung als ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Vorwurf Fahrerflucht - So reagieren Sie richtig!
Wie soll man reagieren, wenn man mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert wird? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Vorwurf der Fahrerflucht sollte ernst genommen werden. Denn der Gesetzgeber ist hier streng, auch wenn kaum etwa passiert wird. Grund dafür ist, dass der Geschädigte nicht seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann, wenn er nicht die Person des Fahrers bzw. den Halter nicht ausfindig machen kann.
Strafrechtliche Konsequenzen einer Fahrerflucht
Aus diesem Grunde sieht der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in § 142 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis maximal drei Jahre oder Geldstrafe vor. Darüber hinaus kommt eventuell eine Bestrafung des Unfallverursachers nach anderen Straftatbeständen wie ... weiter lesen