Konrad-Adenauer-Straße 16 , 35440 Linden
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen finden Sie durch Rechtsanwalt Christian Martin Koch auf Basis langjähriger Praxiserfahrung vor Ort in Linden.
Konrad-Adenauer-Str. 16 , 35440 Linden
Herr Rechtsanwalt Stefan Fiedler kann Sie mit langjähriger Erfahrung unterstützen und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, hier in unseren Räumlichkeiten.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Konrad-Adenauer-Straße 16 , 35440 Linden
Rechtsanwalt Achim Zerbe begleitet Sie professionell und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, direkt vor Ort in dieser Stadt.
Sudetenstr. 7 , 35440 Linden
Vielseitige juristische Fragestellungen prüft und behandelt Rechtsanwältin Ute Frodl aus der Kanzlei in Linden.
Am Festplatz 36 , 35440 Linden
Individuelle Mandatsbetreuung stehen Ihnen zur Verfügung bei Rechtsanwalt Oliver-Guido Persch mit ausgereiften Strategien vor Ort, direkt erreichbar.
Am Festplatz 36 , 35440 Linden
Hochwertige Rechtsdienstleistungen stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Matthias Bender mit ausgereiften Strategien an diesem Ort hier.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Mit Urteil vom 9. September 2025 ( Az. 4 U 464/25 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass die Nutzung einer Falschparker-App DSGVO-Konformität erfordert, sobald unbeteiligte Dritte auf den Aufnahmen erkennbar sind. Das Gericht sprach einem Beifahrer Schadensersatz zu, weil sein Gesicht ohne Anonymisierung über eine Melde-Plattform hochgeladen wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass privates Engagement bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten schnell zu kostspieligen Rechtsverletzungen führen kann. Falschparker-App: Die DSGVO als Maßstab für private Anzeigen Das OLG Dresden hat entschieden: Wer im öffentlichen Raum Verstöße fotografiert und diese Bilder nicht für journalistische Zwecke nutzt, muss die DSGVO beachten. Fotos mit erkennbaren Personen gelten als Verarbeitung...
weiter lesen
Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
weiter lesen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!